Unzulässige Abschalteinrichtung beim Motor EA 288? – LG Wuppertal beauftragt Sachverständigen

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Ein Sachverständigengutachten soll Klarheit darüber bringen, ob VW auch bei dem Dieselmotor des Typs EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das hat das Landgericht Wuppertal mit Beweisbeschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 2 O 273/18).

Der Dieselmotor des Typs EA 288 ist das Nachfolgemodell des Motortyps EA 189, der durch den Dieselskandal bekannt wurde. In diesem Modell hatte VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, was zum Rückruf von Millionen Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat geführt hatte. Beim Nachfolgemodell EA 288 werde keine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, hat VW stets betont.

Dennoch gab es immer wieder Vermutungen, dass auch bei dem Nachfolgemotor Abgaswerte manipuliert wurden. So hat beispielsweise der SWR unter Berufung auf interne VW-Unterlagen berichtet, dass auch beim EA 288 möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Zusammenhang mit dem EA 288 und ließ im Dezember 2019 die VW-Geschäftsräume in Wolfsburg durchsuchen.

Neben anderen Gerichten hat auch das LG Wuppertal bereits im März 2019 einen Beweisbeschluss zu einer möglichen Abschalteirichtung beim Dieselmotor EA 288 erhoben. Ein Sachverständiger soll klären, ob in dem Motor eine Software verbaut ist, die erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet und die Abgasrückführung dann anders regelt als im realen Straßenverkehr. Zudem soll er feststellen, ob dadurch die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im normalen Straßenverkehr aber verfehlt werden. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Abgasreinigung ab einer bestimmten Drehzahl abgeschaltet wird und es dadurch zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß kommt.

„Die Anzeichen, dass auch beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, haben sich vermehrt. Für die betroffenen Autokäufer bedeutet dies, dass so wie bei Fahrzeugen mit dem Vorgängermotor EA 189 Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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