Dieselskandal: „Thermofenster“ beim VW-Motor EA288 = unzulässige Abschalteinrichtung?

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Nachdem der Verdacht bekannt wurde, dass VW auch beim Nachfolgemotor des Skandalmotors EA 189, dem EA 288, eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut hat, wurde später bekannt, dass Volkswagen den Motor auch noch mit einem sogenannten Thermofenster ausgestattet hat.

Was verbirgt sich hinter „Thermofenstern“?

Beim EA 288 gibt es gleich in mehrfacher Hinsicht den Verdacht, dass der Motor über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Motoren der Baureihe EA288 verfügen seit dem Jahr 2016 über ein sogenanntes „Thermofenster“.

Dieses „Thermofenster“ ist dabei nicht etwa ein echtes „Fenster zum Auf- und Zumachen“. Es ist vielmehr eine Technik, die anhand der Außentemperatur die Abgasreinigung regelt. Bei bestimmten niedrigeren oder hohen Temperaturen – also außerhalb eines „Fensters“ von z. B. 15 und 33 Grad – wird die Reinigung der Autoabgase reduziert oder ganz abgeschaltet.

Der Begriff „Thermofenster“ ist gewissermaßen eine Erfindung der Autoindustrie. VW gibt an, dieses sei notwendig, um den Motor vor eventuellen Schäden zu schützen.

Thermofenster wohl nur bei Extremtemperaturen notwendig

Rein technisch ist so ein Thermofenster wohl auch nur bei Extremtemperaturen, d. h. bei extremer Kälte bzw. extremer Hitze erforderlich, um den Motor bei diesen extremen Temperaturen vor einem Schaden zu bewahren. Aber bei normalen mitteleuropäischen Klima ist dieses aber wohl kaum notwendig. Das Thermofenster des EA288 Motors greift aber wohl schon bei den ganz normalen Temperaturen hierzulande.

EU-Recht ist restriktiv

Aber: Laut EG-Verordnung 715/2007 ist dies nur dann erlaubt, wenn es für den Motorschutz notwendig ist. Gefordert wird aber eine Abgasreinigung, mit der das Fahrzeug unter normalen Betriebsbedingungen dieser Verordnung entspricht. 

Nach Meinung von Experten braucht man in Mitteleuropa gar nicht solche Thermofenster. Dahinter stecke letztlich technisch auch nichts anderes als eine Abschalteinrichtung. 

Sollte ein Motorschutz wirklich notwendig sein, wär dies durch andere technische Maßnahmen zu vermeiden, zum Beispiel durch eine bessere Isolation der Abgas-Rückführung.

Das Kraftfahrtbundesamt ist derzeit weiter auf der Linie von VW

Das Kraftfahrtbundesamt glaubt allerdings Volkswagen voll und ganz und hält Thermofenster bisher wohl nicht für illegal, weil es der Autoindustrie offenbar abnimmt, ein Thermofenster sei für den Motorschutz erforderlich.

Wie beim EA 189 könnten also auch beim EA288 Umrüstungen oder gar Fahrzeugstillegungen drohen! Ein echter Skandal, der wieder auf dem Rücken der Kunden ausgetragen wird!

Gerichte sehen bei der Daimler AG Thermofenster kritisch

Im Blick behalten sollte man, dass die Daimler AG schon von mehreren Gerichten genau wegen solcher Thermofenster als unzulässiger Abschalteinrichtung verurteilt wurde. Insbesondere das Landgericht Stuttgart, also quasi das „Heimgericht“ der Daimler AG, hat sich hier hervorgetan. 

Nach Auffassung der Richter ist so ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung. Schließlich sei diese Technik durch Nutzung andere technische Lösungen vermeidbar.

Schadensersatz für betroffene Diesel-Fahrer

Wir sehen einen guten Ansatzpunkt für betroffene Diesel-Fahrer, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. Mit einem Schadenersatzanspruch sollen Geschädigte so gestellt werden, als hätten sie das Auto nie gekauft. 

Konkret bedeutet dies, dass diese das Fahrzeug an VW zurückgeben können und dafür den Kaufpreis zurück erhalten. Ggf. wäre allerdings eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen.

Übrigens funktioniert das Ganze auch unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wurde.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren geschädigte Dieselfahrer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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