Unzulässigkeit von Wohnungsdurchsuchungen

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Einleitung

Wohnungsdurchsuchungen sind ein schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen. Aber wann ist eine solche Durchsuchung unverhältnismäßig und damit unzulässig? Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. April 2023 gibt dazu wichtige Hinweise. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, was dieser Beschluss für die Praxis bedeutet und warum er so wichtig ist.

Der Fall

Ein Mann wurde beschuldigt, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Er hatte versucht, eine Gewaltschutzanordnung zu verlängern und behauptete, seinen Antrag rechtzeitig eingereicht zu haben. Das Familiengericht wies seinen Antrag jedoch zurück, da der Eingangsstempel des Gerichts einen anderen Zeitpunkt zeigte. Daraufhin wurde eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Beschuldigten angeordnet. Das BVerfG entschied jedoch, dass diese Durchsuchung unverhältnismäßig war.

Die rechtlichen Grundlagen

Das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Durchsuchungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Es muss ein begründeter Verdacht vorliegen, und die Durchsuchung muss verhältnismäßig sein. Das heißt, sie muss geeignet sein, Beweismittel zu finden, und es dürfen keine milderen Ermittlungsmethoden zur Verfügung stehen.

Warum war die Durchsuchung unverhältnismäßig?

Das BVerfG stellte fest, dass in diesem Fall mildere Ermittlungsmethoden zur Verfügung gestanden hätten. Zum einen hätte man die Funktionsweise des Nachtbriefkastens des Gerichts und die Dienstzeiten der Wachtmeisterei überprüfen können. Zum anderen hätte man die vom Beschuldigten vorgelegte Videodatei genauer analysieren können. Beide Maßnahmen wären weniger einschneidend gewesen als eine Wohnungsdurchsuchung.

Bedeutung für die Praxis

Dieser Fall zeigt, dass Ermittlungsbehörden oft vorschnell zu drastischen Maßnahmen greifen. Dabei wäre es wichtig, zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen. Das BVerfG musste hier korrigierend eingreifen, was eigentlich Aufgabe der unteren Gerichte gewesen wäre.

Fazit

Bevor eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet wird, sollten alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nur wenn diese nicht zum Ziel führen, ist eine Durchsuchung gerechtfertigt. Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist nicht nur ein juristisches Konzept, sondern auch ein Gebot des gesunden Menschenverstands. Es ist wichtig, dass sowohl die Ermittlungsbehörden als auch die Gerichte dies immer im Hinterkopf behalten.

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Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Christian Keßler

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