Update 2024: Als Zahnarzt von negativen Google Bewertungen betroffen? Wir helfen Zahnärzten diese schnell zu löschen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Zahnärztinnen und Zahnärzte sind auch in 2024 oft von negativen Google Bewertungen betroffen, die nicht von echten Patientinnen stammen oder unzulässig sind, da sie z. B. unwahre Tatsachenbehauptungen oder gar Schmähkritik enthalten. Mit diesem Beitrag möchten wir eine Hilfestellung geben


Aus unserer langjährigen Betreuung von Mandantin rund um das Thema „Google-Bewertungen“ wissen wir, dass gerade Zahnärztinnen und Zahnärzte (nachfolgend verwenden wir zur Vereinfachung die männliche Form „Zahnarzt“) oftmals von negativen Google Bewertungen betroffen sind. Viele Zahnärzte und Zahnärztinnen berichten, dass negative Google-Bewertungen sie vor allem deshalb stören, weil dies dem Ruf der Praxis schadet und nicht nur gegenüber Patienntinnen und Patienten, sondern (in Zeiten des Fachkräftemangels) vor allem auch gegenüber potenziellen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern abschreckend aussehen kann.


1. Zahnärzte können negative Google Bewertungen oftmals löschen lassen


In der Praxis handelt es sich im Zusammenhang mit Zahnarztbewertungen auf Google nach unserer Erfahrung um verschiedene Gruppen an Bewertern. Naturgemäß gibt es auch viele negative Bewertungen, die von echten Patientinnen und Patienten stammen. Regelmäßig sind aber auch Zahnärzte von Bewertungen durch ehemalige Mitarbeiter (dies ist nach den Google Richtlinien nicht zulässig) und auch von Fake-Bewertungen betroffen.


Die gute Nachricht: 


Zahnärzte brauchen unberechtigte negative Bewertungen z. B. von Bewertern, die keine Patienten gewesen sind, nicht einfach hinzunehmen und können diese löschen lassen.


In diesem Sinne hat auch der Bundesgerichtshof im letzten Jahr entschieden. Hier finden Sie eine Besprechung der BGH-Entscheidung von mir auf Anwalt.de:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-bewertungen-der-bgh-staerkt-die-rechte-der-betroffenen-204156.html


2. Als Zahnarzt schlechte Google Bewertung erhalten? Wir helfen!


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Bewertungen löschen zu lassen!


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Zahnarztbewertungen auf Google kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erreichen.


3. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla vereinbaren!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Google Bewertungen  erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer / unberechtigter Google Bewertung/Rezension).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Zahnarzt eine unberechtigte Bewertung auf Google erhalten?


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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