Update 2024: Streitwert von Google Bewertungen oftmals 10.000.- € und höher! Einige der wichtigsten Urteile hierzu

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Mit diesem Beitrag stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Urteile zum Thema "Streitwerte von Google Bewertungen" vor und nennen dabei  konkrete Zahlen


Unternehmen, die von negativen Google Bewertungen betroffen sind, stellen sich meistens die gleiche Frage: Soll ich überhaupt etwas unternehmen bzw. was kann ich gegen eine negative Google Bewertung unternehmen?


Ich habe bereits darüber berichtet, dass eine Klage gegen Google das letzte Mittel sein sollte, falls eine Kontaktaufnahme zum Bewerter erfolgslos ist und auch eine Löschung über Google selbst nicht zum gewünschten Erfolg führt. 


Hier finden Sie unseren Artikel auf Anwalt.de hierzu:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/google-wegen-negativer-bewertung-verklagen-wir-klaeren-auf-210327.html


In Ergänzung des eben genannten Artikels möchte ich auf einen weiteren wichtigen Aspekt hinweisen, weshalb eine Klage gegen Google das letzte Mittel der Wahl sein sollte: zu erwartende hohe Kosten.

Derjenige, der eine Klage gegen Google einreicht, muss zunächst Gerichtskosten einzahlen, und es fallen auch grundsätzlich Rechtsanwaltsgebühren an. Diese berechnen sich nach dem sog. Streitwert bzw. Gegenstandswert.

Nach der Rechtsprechung einiger Gerichte liegen die Streitwerte für eine einzelne (!) Bewertung oft bei 10.000.- € oder sogar höher.


Nachfolgend finden Sie einen Auszug an Rechtsprechung zum Thema negative Google Bewertungen und die entsprechenden Streitwerte:


LG Hamburg, Urteil vom 12.01.2018, Az.  324 O 63/17: 10.000.- € Streitwert (bei einer Google Bewertung)

LG Heidelberg, Beschluss vom 25.03.2021, Az. 2 O 78/21: 15.000.- € Streitwert (bei einer Google Bewertung)

OLG München, Beschluss vom 30.12.2020, Az. 18 W 1726/20:  40.000.- € Streitwert (bei 10 Google Bewertungen)



Bereits bei einem gerichtlichen Streit um eine einzelne Google-Bewertung und einem Streitwert von 10.000.- € kann das Prozesskostenrisiko deutlich über 4.000.- € betragen ! Das Prozessrisiko beinhaltet insbesondere zweimal Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten)



Wir empfehlen daher, unberechtigte negative Google Bewertungen löschen zu lassen, um den Bewertungsdurchschnitt zu optimieren und erst falls dies nicht gelingen sollte (was statistisch die Ausnahme ist), über eine Klage oder einstweilige Verfügung gegen Google nachzudenken.


Bereits seit mehreren Jahren sind wir auf die Löschung von ungerechtgertigen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits eine Vielzahl an Betroffenen helfen können.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen kennen wir sämtliche Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung derartiger Bewertungen zu erzielen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).


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Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.


Wir helfen Ihnen auch mit einstweiliger Verfügung oder Klage gegen Google!


Aber auch wenn Sie bereits fachmännisch versucht haben, eine Google Bewertung löschen zu lassen und eine Löschung nicht möglich ist (bzw. Google sich endgültig weigert), unterstützen wir Sie auch gerne bei gerichtlichen Maßnahmen, wie einer einstweiligen Verfügung oder Klage gegen Google.


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


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Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim-Müller Zitzke

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