Update 2024: Weitere Abmahnungen von Frommer Legal für Warner Bros. Entertainment GmbH im Umlauf

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch im Jahr 2024 erreichen usn zahlreiche Anfragen von Betroffenen, die eine Frommer Legal - Abmahnung erhalten haben. Mit diesem Artikel möchten wir eine erste Orientierung für Betroffene geben:



1. Worum geht es?

Die altbekannte Kanzlei Fromer Legal (vormals Waldorf Frommer Rechtsanwälte) aus München mahnt aktuell wieder im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH im großen Stil ab. Der aktuelle Vorwurf lautet, dass die Betroffenen den Film „300: Rise of an Empire“ oder auch andere Filme mittels illegalem Filesharing anderen auf Internettauschbörsen zugänglich gemacht haben. Dieses Zugänglichmachen soll eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

2. Was verlangen die Abmahner?

Im Einzelnen verlangen die Anwälte von Frommer Legal, dass die Abgemahnten eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und eine Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 1.215 € (setzt sich zusammen aus den Kosten für die gegnerischen Rechtsanwälte und dem Schadensersatz) leisten. Wir können Ihnen jedoch nur davon abraten, die Forderungen ohne Weiteres zu erfüllen!

3. Abmahnung erhalten und jetzt?

Wenn Sie auch eine Abmahnung im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten haben, bewahren Sie zunächst Ruhe. Unüberlegtes und vorschnelles Handeln können hier kontraproduktiv sein und zu erheblichen rechtlichen Folgen führen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer setzt in den verschickten Abmahnschreiben bewusst kurze Fristen. Das soll dazu führen, dass Sie unruhig werden und die vorgefertigten Dokumente ohne weitere Kontrolle unterschreiben. Dabei ist es immer von Vorteil, die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. 

Diese Prüfung kann natürlich auch ergeben, dass Sie unberechtigterweise abgemahnt worden sind und dann ist eine kurze schriftliche Zurückweisung der Forderungen ausreichend. Aber selbst für den Fall, dass Sie zu Recht abgemahnt worden sind, müssen noch lange nicht alle Forderungen, wie von Waldorf Frommer vorgeschrieben, erfüllt werden. Zum Beispiel könnte die beigefügte Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein. Durch Ihre Unterschrift gehen Sie eine Art Vertrag ein und verpflichten sich damit bei Zuwiderhandlung zu Vertragsstrafen, die in der Höhe durchaus empfindlich ausfallen können. 

Ein spezialisierter Anwalt wird in jedem Fall prüfen, ob im Einzelfall zu empfehlen ist, die Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren) und so gerechtere Bedingungen für beide Seiten schaffen. Selbst die Höhe der Abmahnkosten kann Gegenstand von Verhandlungen sein, wenn die angesetzten Kosten zu hoch bemessen werden. Gern bin ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht, Urheber- und Medienrecht sowie gewerblichen Rechtsschutz behilflich. Durch jahrelange Erfahrung in der Abwehr von Abmahnungen weiß ich, wie man das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie erzielt.

4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Wahren Sie auf jeden Fall die gegebenen Fristen.
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf.
  • Kontaktieren Sie nicht denjenigen, der Sie abmahnt.
  • Unterzeichnen Sie nicht ohne weitere Prüfung irgendeine Unterlassungserklärung 
  • Zahlen Sie die geforderten Kosten nicht ohne vorherige Prüfung.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing des Films „300: Rise of an Empire“ bekommen haben, dann kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla. 


Wir übernehmen auch bundesweit Mandate und das zu unseren kostengünstigen Festpreisen


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Fragen Sie einfach während eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräches danach. Rufen Sie uns gerne an unter: 0471/4815061. 

Hilfreich wäre es, wenn Sie vorab Ihre Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de) oder Fax zusenden könnten, da wir uns so optimal auf das Gespräch vorbereiten können.

Wir helfen gerne: schnell, günstig, zuverlässig!

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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