Update (28.10.): Die Google Fonts Abmahnwelle rollt weiter. Wir helfen! (es wird immer kurioser)

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In den letzten Tagen haben wir bereits mehrfach über die Abmahnwelle im Zusammenhang mit vermeintlichen Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit Google Fonts berichtet. Nach wie vor erreichen uns täglich mehrere Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße.

Unseren entsprechenden Artikel und darin Hinweise, wie Sie sich bei einer derartigen Abmahnung in Bezug auf die Verwendung von Google Fonds verhalten sollten, finden Sie hier:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnung-wegen-google-fonts-erhalten-wie-wir-helfen-koennen-gericht-untersagt-massenabmahnungen-205505.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-27-10-von-google-fonts-abmahnwelle-betroffen-wir-helfen-neue-kuriositaeten-rund-um-die-abmahnung-205523.html


In diesem Artikel möchten wir Sie über einige weitere Auffälligkeiten informieren, die uns im Zusammenhang mit derartigen Abmahnungen des Rechtsanwalts Kilian Lenard wegen Google Fonts, die uns gestern und heute vorgelegt worden sind, aufgefallen sind.

Es erreichte uns nun das erste Mal ein Fall, in welchem ein und dasselbe Unternehmen an verschiedenen Tagen wegen derselben Webseite abgemahnt worden ist. 

Die beiden Abmahnungen haben verschiedene Aktenzeichen, verschiedene Daten und sind dem Betroffenen zu unterschiedlichen Zeitpunkten zugegangen. Offenbar möchte man wegen ein und desselben (behaupteten) Verstoßes hier 2 (!) mal abkassieren. Dies spricht eindeutig nicht nur für eine reine Gewinnerzielungsabsicht und somit Rechtsmissbrauch (was der Abmahnung entgegengehalten werden kann und auch sollte) sondern wirft die Frage auf, ob die Abmahnung überhaupt manuell erstellt wurde. Ich persönlich habe jedenfalls langsam erhebliche Zweifel daran.


Uns ist noch eine weitere Besonderheit aufgefallen. So haben wir mittlerweile von zwei Fällen erfahren, in welchen ein und dasselbe Unternehmen fast zeitgleich sowohl von der Kanzlei Kilian Lenard als auch von der Kanzlei RAAG im Zusammenhang mit der behaupteten Verwendung von Google Fonts abgemahnt wurde. Handelt es sich hier um Zufall? Gibt es gegebenenfalls Absprachen? Dies können wir derzeit nicht mit Gewissheit sagen (und würden es daher auch nicht behaupten), auffällig ist es jedoch schon.


Unser Fazit:


Wie bereits ausgeführt, halten wir die derzeit massenweise versendeten Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts für unzulässig und rechtsmissbräuchlich und  empfehlen nicht vorschnell zahlen. Es spricht sehr viel dafür, dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist und daher aus rechtlichen Gründen zurückgewiesen werden kann.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard oder der Kanzlei RAAG wegen der angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Einbindung  von Google Fonts auf Ihrer Internetseite erhalten haben und möchten Sie sich dagegen wehren, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Dr. Newerla.

Dabei bieten wir Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung zu einem günstigen Festpreis an, der sich deutlich unter dem von den Abmahnern geforderten Betrag bewegt.

Rufen Sie gerne unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) oder stellen Sie uns Ihre Fragen auch gerne per E-Mail. Zur Vorbereitung  wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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