Update (27.10.):Von Google Fonts Abmahnwelle betroffen? Wir helfen! (neue Kuriositäten rund um die Abmahnung)

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Aktuell sind Abmahnungen im Zusammenhang mit Google Fonts wegen vermeintlicher Datenschutzverstöße ein aktuell heiß diskutiertes Thema. In den letzten Tagen erreichen und immer mehr solcher Anfragen von Betroffenen einer solchen Abmahnung wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzung aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) wegen dem Einsatz von Google Fonts auf der Webseite. Auffällig ist, dass sämtliche Angefragte Fälle der letzten Tage ausschließlich den Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard betreffen.


In den letzten Tagen haben wir bereit mehrfach über diese Abmahnwelle berichtet. Unseren entsprechenden Artikel und darin Hinweise, wie Sie sich gegen eine derartige Abmahnung in Bezug auf die Verwendung von Google Fonds wehren können, finden Sie hier:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-google-fonts-warum-sie-betroffen-sind-und-was-sie-dagegen-tun-koennen-205456.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnung-wegen-google-fonts-erhalten-wie-wir-helfen-koennen-gericht-untersagt-massenabmahnungen-205505.html


In diesem Artikel möchten wir Sie über einige Besonderheiten bzw. Unstimmigkeiten informieren, die uns im Zusammenhang mit den massenweise versendeten Abmahnungen des Rechtsanwalts Kilian Lenard wegen Google Fonts aufgefallen sind.

Heute erreichte uns eine Anfrage, bei welcher der betroffene gleich zwei Abmahnungen erhalten hatte. Zunächst sind wir von einem Versehen ausgegangen. Bei genauerem Hinsehen ist uns aufgefallen, dass es tatsächlich zwei separate Aktenzeichen des Rechtsanwalts Kilian Lenard sind und dass es sich auf zwei verschiedene Internetseiten des Betroffenen bezieht, dass Rechtsanwalt Kilian Lenard somit für seinen Mandanten, Martin Ismail, somit zweimal 170.- € gegenüber ein und derselben Person geltend gemacht hat. Dies ist mehr als unüblich und spricht meines Erachtens ebenfalls für ein rechtsmissbräuchliches und unzulässiges Vorgehen. Wir fragen uns, wieso hier zwei Abmahnungen ausgesprochen wurden und nicht alles in einem Vorgang behandelt worden ist. Offenbar könnte die Antwort darin liegen, dass es in diesem Fall darum ging, zweimal unberechtigter Weise 170.- € zu kassieren.


Uns ist noch eine weitere Besonderheit aufgefallen. Den Abmahnungen ist regelmäßig mindestens ein Bildschirmfoto der Webseite beigefügt, die angeblich die Google Fonds eingebunden haben soll. Zusätzlich befinden sind in den Abmahnungen weitere Daten zur Anfertigung der Bildschirmfotos, insbesondere die Verweildauer auf der Webseite sowie die Uhrzeit, zu der der angebliche Bildschirmausdruck angefertigt sein soll. Diese Uhrzeiten liegen rund um die Uhr. So haben wir z. B. Fälle vorliegen, in denen die Ausdrucke abends gegen 22 Uhr oder teilweise kurz nach 4 Uhr morgens angefertigt worden sind. Beides außerhalb üblicher Geschäftszeiten für Rechtsanwälte und wohl auch von Herrn Martin Ismail. Dies wirft natürlich weitere Fragen auf, insbesondere wer diese Ausdrucke um diese Uhrzeit angefertigt haben soll. Jedenfalls könnte sich hieraus ebenfalls ein Ansatz für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen ergeben.


Unser Fazit:


Wie bereits in unserem vorherigen weiter oben verlinkten Artikel ausgeführt haben, halten wir die derzeit massenweise versendeten Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts für unzulässig und rechtsmissbräuchlich. Bitte nicht vorschnell zahlen. Wir empfehlen, die Abmahnung zu prüfen und sofern es sich um einer der massenweise versendeten Standart-Abmahnung wegen Google Fonts handeln sollte, diese mit fachkundigen Argumenten zurückzuweisen.

Haben Sie auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt Kilian Lenard wegen der angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Einbindung  von Google Fonts auf Ihrer Internetseite erhalten haben und möchten Sie sich dagegen wehren, kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Dr. Newerla.

Dabei bieten wir Ihnen die außergerichtliche Verteidigung gegen eine solche Google Fonts Abmahnung zu einem günstigen Festpreis an, der sich deutlich unter den von den Abmahnern geforderten 170.- € bewegt.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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