Update Mai 2025: Abmahnung Louis Vuitton bzw. LV über die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg erhalten? Wir helfen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Bundesweite Hilfe gegen CBH-Abmahnung (Louis Vuitton) zum günstigen Festpreis

Auch im Mai 2025 (Stand 09.05.2025) versenden die CBH-Rechtsanwälte aus Hamburg zahlreiche Abmahnungen im Auftrage der Louis Vuitton Malletier wegen angeblicher Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit Duftproben (Selbstabfüllungen oder Dupes/Duftzwillingen). Wir möchten Betroffenen mit diesem Artikel eine erste Hilfestellung bieten.



Auch in den letzten Tag und Wochen  mahnen die CBH Rechtsanwälte im Auftrag von Louis Vuitton Malletier Händler wegen vermeintlicher Verletzung der Luxus-Marke "Louis Vuitton" bzw. „LV“ ab. 

Erst heute (09. Mai 2025) wurde mir wieder ein ganz aktuelles Abmahnschreiben vorgelegt. Das aktuelle Abmahnschreiben datiert vom 02.05.2025 mit Fristsetzung zum 09. Mai 2025.

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird von CBH vorgeworfen, die geschützte Marke "Louis Vuitton" bzw. „LV“  ohne Zustimmung der Louis Vuitton Malletier verwendet zu haben. In den von mir bearbeiteten Fällen ging es meistens um den Vorwurf von Produktfälschungen bzw. dem Verkauf von Plagiaten und neuerdings auch um den Verkauf von selbst abgefüllten Parfums (in der Größe von Parfümproben / Duftproben).

Bei der Louis Vuitton – Abmahnung handelt es sich um keine Abzocke und auch keinen Betrug. In allen von mir bearbeiteten Fällen war die Abmahnung leider berechtigt und es ging im Kern um Schadensbegrenzung. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.


Wir haben bereicht mehrfach hier auf Anwalt.de über Abmahnungen der Louis Vouitton Malletier berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-louis-vuitton-malletier-durch-cbh-rechtsanwaelte-wegen-angeblicher-markenrechtsverletzung-an-sneakern-199388.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/cbh-abmahnung-louis-vuitton-malletier-wegen-markenverstoss-plagiate-duftzwillinge-2024-erhalten-das-ist-zu-beachten-232468.html

Das Abmahnschreiben 02.01.2025, welches mir heute vorgelegt wurde, enthält eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zusätzlich werden weitere Ansprüche geltend gemacht, darunter Auskunftsansprüche, Schadensersatzansprüche und die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren, basierend auf einem Streitwert zvon 500.000.- €. Damit betragen allein die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten bis zu 4.620,70 € (zzgl. 19% MwSt.).


Um es an dieser Stelle vorweg zu nehmen: Leider kommt es im Hinblick auf den Streitwert nicht darauf an, wieviel Umsatz der abgemahnte Händler mit dem Verkauf de Fälschungen gemacht hat. Bei der Bestimmung des Streitwerts wird primär auch den Wert der Marke geschaut, der bei einer weltbekannten Luxus-Marke wie Louis Vuitton bzw. LV entsprechend hoch ist.


Vorsicht:


Geben Sie nicht die von CBH vorgefertigte Unterlassungserklärung ab, da sie unserer Auffassung nach zu weit gefasst ist! So sollten in einer Unterlassungserklärung keine Aussagen zu Rechtsanwaltskosten oder Schadensersatz gemacht werden.

Falls Sie ebenfalls eine Abmahnung von CBH (wegen vermeintlicher Verletzung der Marke „Louis Vuitton“ bzw. „LV“ erhalten haben, empfehlen wir, Ruhe zu bewahren und die gesetzte Frist unbedingt zu beachten.

Nach Fristablauf droht ein kostspieliges Gerichtsverfahren, daher ist eine Reaktion innerhalb der Frist dringend erforderlich. Aufgrund der hohen Streitwerte liegt das Prozesskostenrisiko (Anwalts und Gerichtskosten) allein für eine Instanz (!)im Bereich von ca. 25.000.- € und teilweise sogar noch darüber, so dass die Friste nkeinesfalls ungenutzt versäumt werden sollten.

Unsere Empfehlung:

Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne anwaltliche Prüfung und unterzeichnen Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne genaue Prüfung. Es wird davon abgeraten, Kontakt zu den CBH Rechtsanwälten aufzunehmen, und Auskünfte sollten nicht leichtfertig erteilt werden, ohne vorherige anwaltliche Prüfung, da der Auskunftsanspruch dazu dient, Schadensersatzansprüche vorzubereiten.

Es sollte überprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht, und gegebenenfalls kann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, um die individuelle Situation zu prüfen. Falls Sie eine Abmahnung von CBH wegen angeblicher Markenrechtsverletzung (Louis Vuitton bzw. LV) erhalten haben, bietet die Kanzlei Dr. Newerla mit Sitz in Bremerhaven juristische Unterstützung zu einem fairen Festpreis an.


Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla bei CBH-Abmahnung nutzen!


Haben Sie auch eine CBH-Abmahnung für Louis Vuitton erhalten? Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch oder unsere kostenlose schriftliche Ersteinschätzung mit der Kanzlei Dr. Newerla, indem Sie unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. 

Es wäre hilfreich, wenn Sie die CBH-Abmahnung vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, damit wir uns optimal auf das Erstberatungsgespräch vorbereiten oder Ihnen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen lassen können.

Wir helfen Ihnne bundesweit !

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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