Update zum Bildungspaket - Fristablauf am 30.06.2011 beachten - Sie verschenken Geld

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Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Sie nur auf Antrag. Sie verschenken aber Geld, wenn Sie den Antrag erst nach dem 30.06.2011 stellen. Alle Anträge die bis zum 30.06.2011 gestellt werden, führen dazu, dass die Leistungen aus dem Bildungspaket sogar nachträglich ab dem 01.01.2011 bewilligt werden. Sie können also noch nachträglich Leistungen ab Januar 2011 erhalten. Eine Ausnahme, die Sie nutzen sollten!

Das Änderungsgesetz ist am 25.06.2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 30, Seite 1121-1123 veröffentlicht worden.

Relevant für das Bildungspaket sind die Artikel 3 a, 3 b und 7, wonach ein bis zum 30.06.2011 gestellter Antrag rückwirkend Leistungen ab 01.01.2011 bringen kann.

Jeder Leistungsberechtigte kann grundsätzlich formlos beim örtlichen JobCenter einen Antrag stellen, wie z.B. „Ich beantrage für meine Kinder A; B; C; sämtliche Leistungen aus dem Bildungspaket. Bitte bestätigen Sie mir den Antragseingang und teilen mir mit, welche Nachweise Sie ab 01.01.2011 benötigen".

Beachten Sie, dass nur ein schriftlicher Antrag, der bis zum 30.06.2011 beim JobCenter eingegangen ist, die Rückwirkung zum 01.01.2011 entfaltet. Lassen Sie sich den Zugang bestätigen.

Ein Beispiel: Wenn Sie zum Schulessen bisher für 20 Tage einen Eigenanteil von 50 EUR aufbringen mussten, erhalten Sie aus dem Bildungspaket 30 EUR zurück. Sie zahlen dann nur einen Eigenanteil von 1 EUR pro Tag. In diesem Beispiel als EUR 20.- pro Monat statt bisher EUR 50.-.

Dies ist auch eine Entlastung für die Zukunft. Stellen Sie den Antrag noch bis 30.06.2011 erhalten Sie für 6 Monate jeweils EUR 30.- erstattet = EUR 180.- zurück in die Haushaltskasse.

Daher: Antrag stellen. Nachweise vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg,

Rechtsanwalt Wecks

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