Urheberabgabe: Post von der ZPÜ, Rechtsanwälten RennerLex oder WEB Witzel Erb Backu & Partner?
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Post von der ZPÜ erhalten?
Aktuell verschickt die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) wieder ihre alljährlichen Forderungsschreiben und anwaltlichen Mahnschreiben der Kanzleien RennerLex, WEB Witzel Erb Backu & Partner oder rechtsanwalt Dr. Stefan Müller an die Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien wie z.B PC/Notebooks, Tablets, Mobiltelefonen, Geräte der Unterhaltungselektronik u.a.m. Es geht v.a um Geräte, die in 2023 in Verkehr gebracht wurden, teilweise auch um frühere Zeiträume.
Gefordert wir neben Auskunft über hergestellte/importierte oder im Inland eingekaufte und nachfolgend in Verkehr gebrachte Geräte und Speichermedien die Zahlung der Urheberrechtsabgaben nach §§ 54 ff. UrhG.
Betroffen sich auch Anbieter von gebrauchten und refurbished-Geräten (reCommerce).
Für den Fall einer unvollständig oder zu spät erteilten Auskunft wird die Erhebung eines Strafzuschlags in Form des doppelten Vergütungssatzes angedroht, vgl. §§ 54e Abs. 2, 54f Abs. 3 UrhG
Forderungen der ZPÜ
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ ist die gemeinsame Inkassogesellschaft der deutschen Vewertungsgesellschaften GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst u.a. Sie verlangt von den Importeuren und Händlern von Handys / Mobiltelefonen / Smartphones, Tablets, PC/Notebooks und anderen Vervielfältigungsgeräten und Speichermedien die Zahlung von Urheberrechtsabgaben nach §§ 54 ff. UrhG.
Ggf. klagt die ZPÜ diese Forderungen vor der Schiedsstelle nach dem VGG am Deutschen Patent- und Markenamt DPMA und vor dem OLG München ein. Aktuell geht es v.a. um PC/Notebooks, Mobiltelefone und Tablets, die in 2023 und auch in den Jahren zuvor in Verkehr gebracht haben.
Die ZPÜ erhebt Forderungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Geräte und Speichermedien, u.a. :
- Mobiltelefone, Smartphones, Handys – Forderung/Tarif der ZPÜ: 6,25 je Stück; sog. Business-Mobiltelefone: 3,125 EUR je Stück
- PC, Notebooks: 13,1875 EUR je Stück; für sog. Business PC und Workstations fordert die ZPÜ 4,00 EUR je Stück
- Tablets – 8,75 je Stück; sog. Business-Tablets: EUR 3,50 je Stück
- Smartwatches 1,50 EUR Stück
- ...
Sind auch gebrauchte und aufbereitete Geräte (refurbished) abgabepflichtig?
Auch für gebrauchte, aufbereitete (refurbished) Geräte des Typs PC/Notebook, Mobiltelefon und Tablet verlangt die ZPÜ Geräteabgaben, s. hier. Hier gibt es aber eine Vielzahl an vergütungsfreien Ausnahmen, d.h. die Auskunft sollte sehr sorgsam erstellt und geprüft werden!
Achtung: Strafzuschlag "Doppelter Vergütungssatz"!
Vorsicht ist bei der Auskunftserteilung geboten, denn die ZPÜ fordert bei auch nur gering verspäteter Auskunft einen Strafzuschlag in Form des doppelten Vergütungssatzes, vgl. § 54f Abs. 3, § 54e Abs. 2 UrhG.
Die Schiedsstelle UrhR und das OLG München haben diesen Strafzuschlag auch schon zugesprochen, und nur in Einzelfällen abgelehnt. I.d.R. empfiehlt es sich daher, die geforderte Auskunft fristgerecht zu erteilen (ggf. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)!
Was ist zu tun? "Richtige" Auskunft erteilen!
Bei der Auskunftserteilung sollten keine Fehler gemacht werden!
Zwar setzt die ZPÜ setzt erfahrungsgemäß hartnäckig nach und fordert bei einer falschen oder auch nur gering verspäteten Auskunft einen Strafzuschlag i.H.d. doppelten Vergütungssatzes gem. § 54f Abs. 3, 54e Abs. 2 UrhG und klagt dies ggf. vor der Schiedsstelle VGG und dann dem OLG München auch ein! Daher sollte unbedingt auch die von der ZPÜ gesetzte Frist beachtet werden!
Es sollte aber auch nur die "richtige", tatsächlich geschuldete Auskunft erteilt werden, und nicht z.B. eine zu weite, zu umfangreiche Auskunft, die dann eine entsprechend überhöhte Forderung der ZPÜ nach sich zieht! Die Tarife der ZPÜ und die gesetzlichen Regelungen nach §§ 54 ff. UrhG sehen u.a. verschiedene Ausnahmen vor, die nicht abgabepflichtig sind!
Auch die Tarif-Beträge der ZPÜ sind insb. der Höhe nach weiterhin unumstritten, sodass auch ein Zahlung an die ZPÜ erst nach genauer Prüfung vorgenommen werden sollte!
Aktuell prüft der Bundesgerichtshof BGH die Forderungen der ZPÜ in mehreren Revisionsverfahren!
Vy – Rechtsanwälte: Ihre Unterstützung Urheberabgaben
Seit 15 Jahren beraten und unterstützen wir Hersteller, Importeure, Distributoren, Systemhäuser und IT-Händler von Geräten wie PCs und Notebooks, Tablets, Mobiltelefone, Smartwatches, Unterhaltungselektronik, aber auch von Druckern, Scannern, MFGs und unterschiedlichen Speichermedien zu den Forderungen der ZPÜ und der deutschen Vewertungsgesellschaften, und vertreten sie in einer Vielzahl von Verfahren vor der Schiedsstelle, dem OLG München, dem Bundesgerichtshof (in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen BGH-Anwalt) und dem Europäischen Gerichtshof EuGH sowie sogar vor dem Bundesverfassungsgericht!
Wir pflegen ein eingespieltes Netzwerk an Rechtsanwälten u.a. in Österreich, Frankreich, Dänemark, der Schweiz und anderen europäischen Ländern, um auch dort eine optimale Unterstützung und Vertretung sicherstellen zu können!
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