Urheberrecht: Abmahnung der AUE Genc UG durch ITB Rechtsanwalts GmbH

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Mit einem weiteren uns vorliegenden Schreiben wirft die Kanzlei ITB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dem Adressaten für die A.U.E. Genc Warenhandels-UG die Verletzung von Urheberrechten vor.

Diese soll laut Abmahnung die Rechte an dem Lichtbild von ihrem Geschäftsführer erhalten haben, der Urheber/Lichtbildner sein soll.

Entsprechend verlangt die A.U.E. Genc Warenhandels-UG die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunft über die Nutzungsdauer und Herkunft des Bildes sowie Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert von 6.000,00 EUR. Wohl um Druck und Bereitschaft zur Unterwerfung zu erzeugen, wird zudem auf die Straftatbestände der §§ 106, 108a UrhG hingewiesen und Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.

Die Unterlassungserklärung liegt in dem vorliegenden Fall entgegen der üblichen Praxis nicht als Entwurf bei. Es bleibt hier dabei, vor Abgabe genau darauf zu achten, dass es zu keinen Wiederholungshandlungen kommt, die eine Vertragsstrafe auslösen würden. Solche Wiederholungen sind weitaus schneller geschehen, als der Abgemahnte denkt, so dass hier besondere Vorsicht geboten ist. So reicht oft das einfache Löschen des streitgegenständlichen Lichtbildes nicht aus, oft ist auch an Wiedergaben zu denken, die der Abgemahnte gar nicht selbst veranlasst hat, ihm aber zugerechnet würden.

Das im Falle einer Rechtsverletzung abzugebende Unterlassungsversprechen sollte inhaltlich keinesfalls weiterreichen, als unbedingt erforderlich. Bewusst sollte man sich allerdings bereits vor Abgabe über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu kerngleichen Verletzungshandlungen sein.

Die Auskunft dient einerseits dazu, die Herkunft des rechtsverletzenden Lichtbildes zu erfahren, um ggf. auch dort abmahnen zu können (Auskunft zur Herkunft), andererseits wird hierdurch die Schadenersatzforderung vorbereitet, welche sich der Höhe nach vor allem auch an der Nutzungsdauer orientiert.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück.


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