Urheberrecht: Lizenzverträge

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1. Was ist ein Lizenzvertrag?

Ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag regelt, inwieweit der Urheber einem Dritten („Nutzer“) Nutzungsrechte an seinem Werk (z.B. Buch, Musikstück, Foto) einräumt. Sowohl mündlich als auch schriftlich ist ein Vertragsschluss möglich, zur Beweisbarkeit im Streitfall empfiehlt sich jedoch ein schriftlicher Vertrag. Gerade im Urheberrecht sollte ein solcher Vertrag auch sehr detailliert sein, denn es gilt der Grundsatz, dass alle Rechte, die nicht ausdrücklich übertragen werden, beim Urheber verbleiben. Für nicht genehmigte Nutzungsarten kann sich der Nutzer gegenüber dem Urheber schadensersatzpflichtig machen.

2. Benötigen Sie Hilfe bei der Vertragsgestaltung?

Möchten Sie einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag abschließen, entweder als Urheber oder als Nutzungsberechtigter, haben aber Zweifel hinsichtlich der richtigen Formulierung? Dann rufen Sie uns an! Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Die Prüfung Ihrer Unterlagen und unsere Ersteinschätzung sind für Sie kostenlos. Wir sind Ihnen bundesweit behilflich. Alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben in über 10 Jahren eine Vielzahl an urheberrechtlichen Verfahren geführt und Verträge gestaltet.

3. Warum wir?

Die Gestaltung von Lizenzverträgen, egal ob im Marken-, Patent- oder Urheberrecht, gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit allen Bereichen des Gewerblichen Rechtsschutzes und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Wir sichern außerdem auch Ihren Onlineshop ab oder helfen Ihnen bei Abmahnungen. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir freuen uns, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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