Urheberrecht, Social Media und was es zu beachten gibt

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Was ist Urheberrecht und welche Regeln gelten für Social Media?


Das Urheberrecht ist ein rechtlicher Schutz, der dem Schöpfer eines Werkes exklusive Rechte zur Nutzung und Verbreitung gewährt, auch im Bereich von Social Media. Unter einem Werk versteht man laut § 2 UrhG:

  1. Sprachwerke wie Schriftwerke oder Reden
  2. Werke der Musik
  3. Werke der Tanzkunst
  4. Filmwerke

Das schließt auch Twitter-Posts (sog. "Tweets") oder andere eigene Posts mit ein (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011 - 6 U 78/10 zur Urheberrechtsfähigkeit von Nachrichtentexten). Das Urheberrecht gilt auch im Internet und speziell für Social Media (BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 228/15).


Teilen, Reposten und Retweeten


Das Teilen und Retweeten von Inhalten auf Social Media ist alltäglich und dient der Anerkennung und Verbreitung von Ideen. Doch Vorsicht: Das Teilen urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Zustimmung des Urhebers kann rechtliche Konsequenzen haben. Nicht jeder, der ein Werk, beispielsweise ein Bild, auf Social Media teilt, willigt automatisch in dessen Verbreitung oder Nutzung ein. Das Urheberrecht muss daher individuell im Kontext von Social Media geprüft werden.

In jedem Fall dürfte das Benutzen der Teilen-/Repost-/Retweet-Funktion erlaubt sein (vgl. AG Köln, 22.04.2021 - 111 C 569/19). Die Argumente: Das Teilen eines ohnehin schon öffentlichen Beitrags erhöht den potenziellen Empfängerkreis nicht, daher liegt keine Verbreitung im Sinne von § 19a UrhG vor. Zudem gibt derjenige, der etwas auf einer Plattform mit integrierter Teilen-Funktion postet, konkludent sein Einverständnis dazu ab, dass andere Nutzer diese Funktion auch benutzen dürfen.

Dennoch ist es nicht gestattet, fremde Beiträge auf anderen Plattformen zu posten oder sie beispielsweise auf der eigenen Website zu veröffentlichen (vgl. LG München I, Endurteil vom 20.06.2022 - 42 S 231/21). Wenn ein Fotograf ein Naturfoto auf Instagram postet, darf er dieses Foto nicht verwenden, um damit die eigene Homepage zu verschönern. Man muss unbedingt sicherstellen, dass der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat, bevor man fremde Inhalte nutzt.


Urheberrechtsverletzung bei Erstellung eigener Inhalte


Auch bei eigenen Inhalten auf Social Media muss man auf die Einhaltung von Urheberrechten achten. Geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Schöpfers benutzt und verarbeitet werden. Ein Beispiel ist das Unterlegen von Posts mit Musik auf Instagram. Das Unternehmen stellt für die private Nutzung eine Musikbibliothek samt entsprechender Lizenzen zur Verfügung. Sobald jedoch ein kommerzieller Zweck verfolgt wird, muss der Nutzer selbst eine entsprechende Lizenz erwerben. Das ist leider oft nur im "Kleingedruckten" der Nutzungsbedingungen zu finden. Kommerzielle Nutzer müssen auf Creative Common Lizenzen oder lizenzfreie Musik zurückgreifen. Andernfalls müssen die Nutzer die entsprechenden Lizenzen käuflich erwerben.

Bitte beachten: Die Nutzung fremder Musikstücke für private Nutzer stellt lediglich eine Ausnahme dar. Andere Werke, wie zum Beispiel fremde Fotos, dürfen auch private Nutzer nicht verwenden!


Urheberrechtsverletzung vorbeugen: Inhalte schützen


Als aktiver Nutzer sollte man darauf achten, dass die eigenen Werke nicht unrechtmäßig verwendet werden. Wenn man beispielsweise ein talentierter Fotograf ist und Bilder auf Instagram postet, sollte man klare Nutzungsbedingungen festlegen und gegebenenfalls Wasserzeichen oder Copyright-Vermerke hinzufügen.


Social Media und Urheberrecht - Ihre Ansprechpartner


Unser Team steht Ihnen kompetent und zuverlässig zur Seite, wenn es um Fragen zu Social Media und Urheberrecht geht. Wir unterstützen Sie präventiv beim Schutz Ihrer Urheber- und Persönlichkeitsrechte durch die Prüfung und Erstellung von Lizenzverträgen. Sollten Sie mit Vorwürfen von Urheberrechtsverletzungen konfrontiert werden oder eine Abmahnung erhalten, sind wir für Sie da, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Unsere Expertise erstreckt sich auch auf den Bereich Sportrecht, da wir wissen, dass insbesondere Sportler häufig in der Öffentlichkeit stehen und sich bemühen, eine eigene Marke und Online-Präsenz aufzubauen. Wir freuen uns darauf, Ihnen dabei zu helfen und Sie mit unserer langjährigen Erfahrung zu unterstützen.

Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/FaPxZ88yZrw

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