Urheberrechtliche Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal aus München kontaktiert.


Frommer Legal sollte dabei insbesondere durch Filesharing-Abmahnungen bekannt sein.


Im vorliegenden Falle vertritt Frommer Legal das Unternehmen Image Professionals GmbH. Hierbei handele es sich laut Frommer Legal um eine renommierte, international tätige Bildagentur, welche ihr Repertoire weltweit vermarktet.


Grund für die Beauftragung sei eine unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial. Die Image Professional GmbH ist für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei einer unberechtigten Nutzung des streitgegenständlichen Bildmaterials geltend zu machen.


Ausweislich einer anliegenden Dokumentation wird auf dem abgebildeten Internetauftritt Bildmaterial verwendet, für das keine hierfür erforderliche Nutzungserlaubnis festgestellt werden konnte. Die abgemahnte Person sei laut Impressum für den Internetauftritt verantwortlich.


Das streitgegenständliche Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG als Lichtbildwerken und unterliegt daher dem Schutz des Urhebergesetzes. Aufgrund dessen sei die streitgegenständliche Bildnutzung der abgemahnten Person in mehrfacher Hinsicht urheberrechtswidrig.


Einerseits läge eine Vervielfältigung i. S. d. § 16 UrhG vor. Zudem sei die Bereitstellung geschützter Werke auf Internetwebseiten eine öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. § 19a UrhG.


In der Folge macht Frommer Legal mehrere Ansprüche, unter anderem einen Unterlassungsanspruch, geltend. Die Gegenseite weist dabei darauf hin, dass der Unterlassungsanspruch nicht bereits durch die Entfernung des jeweiligen Bildmaterials aus dem streitgegenständlichen Internetauftritt erlischt. Die sogenannte Wiederholungsgefahr könne nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Frommer Legal legt dazu eine entsprechende Unterlassungserklärung bei.


Zudem stehe der Image Professionals GmbH ein Schadenersatzanspruch zu. Dieser wird gemäß § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Zur Berechnung legt Frommer Legal hierbei die marktüblichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (sog. MFM-Honorare) zur Schadenberechnung zugrunde.


Des Weiteren wird ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten durch Frommer Legal geltend gemacht. Hierzu wird alleine für den Unterlassungsanspruch ein Streitwert in Höhe von 10.000,00 € angesetzt. Abschließend wird nochmals die Gesamtforderung durch Frommer Legal dargestellt. Zur Erfüllung sämtlicher geltend gemachter Forderungen wird eine Frist gesetzt.


Sollten die gesetzten Fristen untätig verstreichen, wird Frommer Legal ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung ihrer Ansprüche empfehlen, gerichtliche Schritte einzuleiten.


Haben auch Sie eine Abmahnung der Image Professionals GmbH erhalten?


Sofern auch Sie eine Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, sollten Sie stets die Beratung eines spezialisierten Anwaltes in Anspruch nehmen.


Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren deutschlandweit in diversen urheberrechtlichen Konstellationen, so auch gegen Frommer Legal.


So muss stets im Einzelfall überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich gegeben sind. In keinem Fall sollte eine voreilige Zahlung an die Gegenseite erfolgen oder gar eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.


Aus Erfahrung wissen wir, dass sich die abgemahnten Personen oft nicht über den Umfang ihrer Unterlassungsverpflichtung, gerade bei urheberrechtlich geschützten Lichtbildwerken, bewusst sind. So ist auch über die Folge der abgegebenen Unterlassungserklärung umfangreich zu belehren.


Sie können uns gerne Ihre Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 02307/17062 erreichen.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.




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