Urheberrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH

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Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal aus München kontaktiert.


Diese vertrat im vorliegenden Fall die Great Bowery Deutschland GmbH. Bei der Great Bowery Deutschland GmbH handele es sich um eine renommierte, international tätige Bildagentur, welche ihr Repertoire weltweit vermarktet.


Grund der Beauftragung der Kanzlei Frommer Legal sei eine unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial. So sendet Frommer Legal in der Anlage eine gekennzeichnete Bildschirmsicherung mit. Auf dem dort abgebildeten Internetauftritt werde Bildmaterial verwendet, für das keine erforderliche Lizenz festgestellt werden konnte. Da die abgemahnte Person im Impressum erwähnt wird, ist diese für den Internetauftritt und somit für etwaige Verstöße verantwortlich.


Da auf der vorliegenden Website das streitgegenständliche Bildmaterial ohne die erforderliche Lizenz genutzt werde, stelle dies einerseits eine Vervielfältigung i. S. d. § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung i. S. d. § 19a UrhG dar. Dabei sei insbesondere unerheblich, ob der jeweilige Inhalt jemals abgerufen wurde oder nur für kurze Zeit verfügbar gewesen sei.


In der Folge macht Frommer Legal für die Great Bowery Deutschland GmbH aufgrund der genannten Rechtsverletzung Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadenersatzansprüche geltend.


So soll die abgemahnte Person einerseits unter Fristsetzung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Angebot der Great Bowery Deutschland GmbH zum Abschluss eines entsprechenden Unterlassungsvertrages ist dem Schreiben beigefügt. Es wird nochmals klargestellt, dass nur die Entfernung nicht ausreichend sei, um eine etwaige Wiederholungsgefahr auszuräumen.


Zudem stehe der Great Bowery Deutschland GmbH ein Schadenersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu. Die Schadensberechnung nimmt Frommer Legal im Wege der sogenannten Lizenzanalogie vor. Dies bedeutet, dass der Schaden anhand einer fiktiven Lizenz berechnet wird, deren Höhe sich rein objektiv danach bemisst, was bei vertraglicher Einräumung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer gewährt hätte.


In der Folge wird eine Schadensberechnung aufgrund der regelmäßigen Nutzungshonorare getätigt.


Zusätzlich wird ein Anspruch auf Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten durch die Kanzlei Frommer Legal geltend gemacht.


Die sich daraus ergebene Gesamtforderung aus Schadenersatz, Rechtsverfolgungskosten und Umsatzsteuer liegen regelmäßig im mittleren vierstelligen Bereich.


Sollten die gesetzten Fristen verstreichen, wird bereits die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche angekündigt.


Haben auch Sie eine Abmahnung durch die Great Bowery Deutschland GmbH erhalten?


Wenn auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie bereits aufgrund der regelmäßig hohen Zahlungsforderungen eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir vertreten unsere Mandanten deutschlandweit in einer Vielzahl von urheberrechtlichen Konstellationen. So muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob der geltend gemachte Verstoß auch tatsächlich vorliegt.


Aus Erfahrung wissen wir, dass gerade bei urheberrechtlichen Abmahnungen eine erweiterte Beratung bezüglich des Umfanges der Unterlassungsverpflichtung nötig ist.


Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung per E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de senden oder uns telefonisch unter der Nummer 02307/17062 für eine kostenlose Erstberatung kontaktieren.


Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.




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