Urheberrechtliche Klage der pixel.law Rechtsanwälte für Herrn Peter K.

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Uns liegt eine Klage der Kanzlei pixel.law aus Berlin vor, die sich für Herrn Peter K. bestellen und Zahlung eines Betrags für eine (angebliche) Urheberrechtsverletzung fordern.

Vorausgegangen war der Klage – wie üblich – eine Abmahnung. Abgemahnt wurde eine unberechtigte Nutzung eines Lichtbildes. Der Beklagte und damalige Abgemahnte hatte hierauf ein Unterlassungsversprechen abgegeben, die Zahlungsforderungen jedoch nicht erfüllt. Mit der Klage verfolgt Herr K. seine Forderungen nach Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren nebst Schadenersatz für die – so der Vorwurf – unberechtigte Nutzung weiter.

Grund und auch Höhe der Klageforderung sind in solchen Verfahren Tatfragen, die daher nicht einheitlich beantwortet werden können. Bereits ergangene Urteile können hier ebenfalls lediglich Anhaltspunkte geben, weil schon die Art und der Umfang der Nutzung sich regelmäßig voneinander unterscheiden. Letztlich müssen die Vorwürfe und die beste Verteidigung von einem versierten Rechtsanwalt richtig eingeschätzt und vertreten werden.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie im Urheberrecht bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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