UrhG: Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH

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Uns haben weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München erreicht, die für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Verletzung von Urheberrechten durch Benutzung von Tauschbörsen (unerlaubtes Filesharing) rügt. Gegenstand der Abmahnungen sind vorliegend unterschiedliche TV-Folgen der Serie „Lethal Weapon“.

Waldorf-Frommer legt im Rahmen der Schreiben Wert auf die Feststellung, dass es sich bei einigen Streamingdiensten angesichts der technischen Gegebenheiten bzw. einem „spezifischen Netzwerkprotokoll“ nur um „vermeintliche“ Streamingangebote handele. Die Unterscheidung zwischen Streaming und Filesharing ist rechtlich allerdings relevant.

Waldorf-Frommer fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe eines (vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungsversprechens, zudem Schadenersatz, der je nach Umfang des Vorwurfs berechnet und jedes Mal vergleichsweise angeboten wird sowie Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren.

Die Ansprüche sollten bzgl. Grund, Inhalt und Höhe zunächst geprüft werden, bevor den Forderungen ggf. modifiziert oder teilweise nachgekommen wird. Insbesondere ein bereits abgegebenes Unterlassungsversprechen ist im Nachhinein kaum noch zu korrigieren.

Auch wenn das vielfache Abmahnen, insbesondere wegen des Vorwurfs illegalem Filesharings, keinen guten Leumund hat, was vermutlich auch daran liegt, dass zu oft Anschlussinhaber abgemahnt werden, die den Vorwurf selbst nicht zuordnen können, steht fest, dass die Gerichte und auch der Gesetzgeber (vgl. bspw. den Straftatbestand des § 106 UrhG) solche Vorwürfe ernst nehmen. Die Abmahnung zu ignorieren, ist daher jedenfalls unabhängig von der Bewertung des Schreibens keine vernünftige Option.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, ob Sie nun einen Lizenzvertrag bzw. Hilfe bei der Vertragsverhandlung benötigen, ein Verfügungs- oder Klageverfahren bestreiten müssen, Ihnen Rechtsverletzungen vorgeworfen werden oder Sie selbst solche Verletzungen beklagen.

Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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