UrhG: Schadenersatzforderung der anticopy GmbH aus abgetretenem Recht

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Uns liegt ein Schreiben der anticopy GmbH aus Neuss vor, die im „Rahmen einer ständigen Überwachung“ eine unbefugte Nutzung eines Lichtbildes erkannt haben will und Teilforderungen stellt.

Die anticopy GmbH geht dabei nicht aus eigenen Rechten vor und verlangt auch nicht die Abgabe eines Unterlassungsversprechens. Vielmehr wird eine Verletzung von Rechten von Herrn Andreas S. (PF_Media) behauptet, der Kunde bei der anticopy GmbH sein soll. Der hierdurch entstandene Schadenersatzanspruch Herrn S. sei an die anticopy GmbH abgetreten worden.

Nachdem die Schadenersatzforderung auf 900,00 EUR hochgerechnet worden ist, wird dann ein „Einigungsbetrag“ in Höhe von 300,00 EUR „angeboten“.

Zu bemerken ist an dieser Stelle insbesondere, dass durch Zahlung des Vergleichsbetrages „die Angelegenheit zwischen Ihnen und uns“ erledigt sein soll. Ganz ausdrücklich, aber vielleicht nicht für jedermann sofort ersichtlich, werden durch die Zahlung also nicht die (weiteren) Ansprüche des Urhebers erledigt, der weiterhin abmahnen kann und seine ggf. bestehenden Unterlassungs-, Beseitigungs- und Auskunftsforderungen weiterhin ebenfalls geltend machen könnte.

Hier sollte in keinem Fall vorschnell gezahlt werden. Wir können nur anraten, das Bestehen der Forderung klären zu lassen. Für den Fall, dass die Prüfung ergibt, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt, sollte zudem das weitere Vorgehen mit dem Anwalt besprochen werden. Insbesondere müsste ggf. über eine vorbeugende Unterlassungserklärung nachgedacht werden, um einer Abmahnung zuvor zu kommen. Eine solche kann jedoch nur unter bestimmten Bedingungen oder einer bestimmten Vorarbeit abgegeben werden, will man keine weiteren Abmahnungen und Vertragsstrafeforderungen riskieren.

Rechtsbeistand durch Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in urheberrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, ob Sie nun einen Lizenzvertrag bzw. Hilfe bei der Vertragsverhandlung benötigen, ein Verfügungs- oder Klageverfahren bestreiten müssen, Ihnen Rechtsverletzungen vorgeworfen werden oder Sie selbst solche Verletzungen beklagen: Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an mich wenden. Sie können mir auch einfach eine Kopie des Abmahnungsschreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melde ich mich gerne bei Ihnen zurück.


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