Urteil gegen Primastrom! Keine Zahlungsansprüche für Primastrom und Schadensersatz für Verbraucher

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Sogenannte "Energie-Discounter" wie die primastrom GmbH sorgen seit einiger Zeit für Aufsehen auf dem Energiemarkt. Verbraucher berichten von dubiosen Werbeanrufen, untergeschobenen Verträgen, rechtswidrigen Preiserhöhungen, abgelehnten Widerrufen und ignorierten Kündigungen.

Das ist für die Kunden fatal. Denn ohne eine Kündigungsbestätigung der primastrom GmbH können die Verbraucher keinen Vertrag bei einem anderen Versorger abschließen. Sie können die Belieferung durch die primastrom GmbH auch nicht einfach ablehnen oder verweigern, sondern werden immer weiter beliefert. Das führt dazu, dass die primastrom GmbH auch immer weiter die viel zu hohen Abschläge von den Verbrauchern einzieht.

Viele Kunden buchen die Abschläge deshalb zurück. Die primastrom GmbH mahnt die Kunden daraufhin durch eine Vielzahl von Schreiben und SMS und durch sog. "Telefonterror".

Wir beraten und vertreten viele Mandanten gegen die primastrom GmbH, die genau das erleben.


Urteil gegen Primastrom

Das Landgericht Berlin stellte in einem unserer Klageverfahren nun fest, dass der primastrom GmbH für die Belieferung mit Energie in bestimmten Fällen keine Zahlungsansprüche zustehen und sprach der Kundin einen Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 EUR wegen datenschutzrechtlicher Verstöße der primastrom GmbH zu. Außerdem musste die pimastrom GmbH bereits erhaltene Abschlagszahlungen an die Kundin zurückzahlen:

Probleme mit Primastrom?

Haben auch Sie einen Vertrag mit der primastrom GmbH und werden Ihre Widerrufe oder Kündigungen abgelehnt oder ignoriert? Haben Sie extreme Preiserhöhungen erhalten, obwohl Sie mit der primastrom GmbH eine (eingeschränkte) Preisgarantie vereinbart haben? Oder wurden Ihnen Verträge untergeschoben, denen Sie nie zugestimmt haben?

Zu den Möglichkeiten, sich von einem Vertrag mit der primastrom GmbH zu lösen und zur Durchsetzung Ihrer Rechte berate ich Sie gerne.

Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/geldstrafe-gesetz-fein-7207889/


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