Urteil zu Abo-Fallen im Internet

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Seit einiger Zeit wird versucht, durch sogenannte Abo-Fallen im Internet unrechtmäßig Geld einzufordern. Auf den Internetseiten wird Software zum Download angeboten, wobei ahnungslose User hier ihre Daten angeben und somit angeblich ein Abo abschließen. Bei der Software handelt es sich aber um Programme, die ansonsten kostenfrei im Internet herunter geladen werden kann. Irgendwo auf den Seiten der Abo-Fallen Betreiber findet sich dann im Kleingedruckten ein Hinweis auf die entstehenden Kosten, die je nach Seite bei etwa 90 € pro Jahr liegen.

Nun hat das Landgericht Mannheim entschieden (Az. 10 S 53/09), dass in derartigen Konstellationen kein Vertrag und schon gar kein kostenpflichtiges Abo zustande kommt. Das Urteil hat sich auf die Plattform „openload.de" bezogen.

Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, kann Informationen über mögliche Reaktionen auch diesem Rechtstipp entnehmen.

Der Autor ist Rechtsanwalt für IT- und Onlinerecht.


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