Geld bezahlen für Freeware? (Beispiel software-stream.de)

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Freeware wird vom Urheber der Software zur kostenlosen Nutzung im Internet zur Verfügung gestellt. Ein klassisches Beispiel ist der Internet-Browser von Mozilla.

Dadurch, dass das Programm kostenlos ist, kann es theoretisch auch jeder zum Download anbieten. Die Firma OnTheRoad Networx (Inhaber Silvia Rothe, Alexander Hennig) verlangt auf www.software-stream.de für den Download von Freeware wie z.B. Firefox, Acrobat Reader, SpyBot, Vuze usw. stolze 34,95 EUR. Sogar für eine Demo der Software Nero Burning Rom wird Geld verlangt!

Wenig später nach dem Download erhalten die Betroffenen dann eine Zahlungsaufforderung per E-Mail.

Meines Erachtens besteht allerdings kein Grund diese Gebühr verlangen zu können. Zunächst hat jeder Verbraucher das Recht den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Daran ändert auch nichts der Verzicht auf das Widerrufsrecht, den der Kunde beim Download der Software erklären muss. Das Widerrufsrecht ist zwingendes Recht und der Verbraucher kann somit nicht auf das Widerrufsrecht verzichten  

Darüber hinaus ist aber auch fraglich, ob überhaupt ein Vertrag zustande kommt. Die verwendeten AGB sind meines Erachtens rechtswidrig, da der Kunde unangemessen benachteiligt wird und er nicht damit rechnen muss, dass ein Entgelt für eine Freeware verlangt werden kann.

Ich würde betroffenen, die eine Mahnung erhalten haben, dazu raten, innerhalb von zwei Wochen den Widerruf zu erklären. Daneben sollte der Forderung widersprochen werden, da diese nach meiner Meinung rechtswidrig ist.

Auf die Mahnung sollten Sie jedenfalls nicht zahlen nur weil Sie eingeschüchtert sind. Bei verbleibenden Zweifeln suchen Sie anwaltlichen Rat oder wenden sich an Ihre Verbraucherzentrale.

Darüber hinaus sollte die installierte Software deinstalliert werden und von der tatsächlichen Seite des Urhebers heruntergeladen werden. So besteht bei dem Browser Mozilla der Verdacht, dass www.software-stream.de dieses Programm manipuliert hat.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internetrecht.


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