Gerichtsurteil des LG Mönchengladbach gegen „bet365“: Spieler erhält Verluste zurück!
- 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Mönchengladbach hat in einem wegweisenden Urteil die Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten durchgesetzt. Ein Verbraucher klagte gegen den Anbieter „bet365“, der ohne deutsche Lizenz tätig war. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrags und die Rechte von Verbrauchern, die bei nicht lizenzierten Anbietern Verluste erlitten haben.
Das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (Az. 12 O 297/23) bestätigt die Rückforderung von Verlusten aus Online-Sportwetten, die ein Verbraucher auf der Plattform „bet365“ getätigt hat. Der Kläger machte geltend, dass das Angebot der Beklagten ohne die nach deutschem Glücksspielrecht erforderliche Lizenz erfolgte und somit gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) verstoßen habe. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 28.482 Euro.
Die Beklagte Hillside (Sports) ENC, ein auf Malta ansässiges Unternehmen, betrieb in Deutschland die Plattform „bet365“, über die Sportwetten und andere Glücksspiele angeboten wurden. Obwohl sie über eine maltesische Lizenz verfügte, hatte die Beklagte bis zum 9. Oktober 2020 keine deutsche Genehmigung für das Veranstalten von Glücksspielen. Der Kläger beteiligte sich zwischen November 2018 und Juli 2020 an Sportwetten auf der Plattform und erzielte Verluste in Höhe von 28.482 Euro. Eine Rückforderung des Betrags blieb zunächst erfolglos, woraufhin der Kläger Klage einreichte.
„Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 GlüStV verstoßen hat, indem sie Glücksspiele ohne die erforderliche Genehmigung öffentlich im Internet veranstaltete. Die Regelung wurde vom Gericht als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB anerkannt, da sie den Schutz des Einzelnen vor Spielsucht, Manipulationen und unseriösen Angeboten bezweckt. Durch den Verstoß gegen diese Norm seien die zugrunde liegenden Glücksspielverträge gemäß § 134 BGB nichtig“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Online-Sportwettenanbieter spezialisiert. Er hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritten.
Das Gericht führte aus, dass nach Unionsrecht keine Verpflichtung besteht, Glücksspiel-Lizenzen anderer EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen. Es betonte, dass die Beklagte ihre Tätigkeit gezielt auf Deutschland ausgerichtet habe, ohne dabei die notwendigen Voraussetzungen des deutschen Glücksspielrechts zu erfüllen. Eine Genehmigung der maltesischen Behörden reichte für den deutschen Markt nicht aus. Auch ein möglicher Antrag auf eine deutsche Lizenz ändere nichts an der Nichtigkeit der abgeschlossenen Verträge, solange eine solche Lizenz nicht erteilt wurde.
Das Urteil hebt damit die besonderen Verbraucherrechte hervor und unterstreicht, dass Spieler sich auf die scheinbare Seriosität der Plattform verlassen dürfen, ohne verpflichtet zu sein, umfassende Recherchen zur rechtlichen Zulässigkeit des Angebots durchzuführen. „Der Kläger hatte zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der fehlenden Lizenz und konnte sich somit auf seine Verbrauchereigenschaft berufen. Zudem wies das Gericht die Einrede der Verjährung zurück. Es stellte fest, dass der Anspruch des Klägers auch über die reguläre Verjährungsfrist hinaus gemäß § 852 BGB bestehen bleibt, da die Beklagte durch ihre rechtswidrige Tätigkeit etwas erlangt habe. Dieser Anspruch auf Herausgabe verjährt erst nach zehn Jahren“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.
Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die bei illegalen Online-Glücksspielen Verluste erleiden. Es macht deutlich, dass Glücksspielanbieter ohne die erforderliche deutsche Lizenz nicht nur gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, sondern auch mit Rückforderungsansprüchen konfrontiert werden können. Für Anbieter wie „bet365“ zeigt das Urteil die Notwendigkeit, nationale Vorgaben einzuhalten, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Artikel teilen: