Urteile im Yachtrecht: Wer zahlt, wenn die Yacht untergeht?

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Das Sinken einer hochwertigen Yacht ist sicherlich das Horrorszenario für jeden Besitzer eines solchen Wasserfahrzeugs. Ein yachtrechtlicher Fall, der aus einer misslungenen Reparaturmaßnahme resultierte, führte zu einer verworrenen Rechtsfrage rund um die Haftung.

Die Schuldfrage im Fokus: Der Besitzer des Boots, der als Kläger auftrat, suchte einen Schadenersatz vom beklagten Unternehmen, das nach seiner Auffassung fehlerhaft bei den Wartungsarbeiten vorgegangen war. Der Kläger behauptete, die ungenügende Qualität der durchgeführten Instandsetzung sei der Auslöser für das Untergehen des Boots gewesen. Zudem warf er dem Dienstleister vor, ihn nicht über mögliche Schwierigkeiten informiert zu haben.

Finanzielle Ansprüche: Neben dem Hauptanspruch auf Schadenersatz forderte der Kläger auch die Erstattung von Zinsen und der Anwaltskosten, die vor dem Prozess entstanden waren. Bemerkenswert ist, dass der Kläger das Boot während des noch anhängigen Rechtsstreits verkaufte.

Die Rechtsverteidigung: Der Beklagte seinerseits stritt jede Haftung ab und forderte die Abweisung der Klage. Dies führte zu einer komplexen rechtlichen Debatte, in der Aspekte wie Beweisführung, Rechtsgrundsätze und die Deutung des Sachverhalts im Mittelpunkt standen.

Gerichtliche Entscheidungen: Nach gründlicher Beweisaufnahme befand das Landgericht den Beklagten für schadenersatzpflichtig und sprach dem Kläger einen festgelegten Betrag sowie Zinsen zu. Darüber hinaus wurde der Beklagte zur Übernahme der Anwaltskosten des Klägers verpflichtet. Das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Koblenz in der Berufungsinstanz bestätigt. Der Beklagte legte Berufung ein, die jedoch zurückgewiesen wurde, und ihm wurden die Kosten des Berufungsprozesses auferlegt.

Schlussfolgerungen: Dieser Fall bringt die komplizierten rechtlichen Fragestellungen ans Licht, die selbst in scheinbar einfachen Reparaturfällen auftreten können. Er betont die Notwendigkeit sorgfältiger Überlegungen bei der Auswahl von Dienstleistungsunternehmen sowie bei der Kontrolle der ausgeführten Arbeiten. Haben Sie Fragen rund um das Thema Yachtrecht? rufen Sie uns gerne unverbindlich in einer unserer Kanzleien an.



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