UWG: Abmahnung der Kanzlei Lichtnecker & Lichtnecker für Manuela B. (Manu`s Kerzenzauber)

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lichtnecker & Lichtnecker aus Eggenfelden vor, die für ihre Mandantin Manuela B., die unter der geschäftlichen Bezeichnung „Manu`s Kerzenzauber“ handelt, (angebliche) Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht rügt.

Abgemahnt werden vorliegend konkrete Äußerungen in der Produktbeschreibung, wie bspw. „100 % Handarbeit“. Die Wiedergabe der einzelnen Äußerungen führt in diesem Kontext nicht weiter, weil es sich um Tatfragen handelt. So kann dieselbe Äußerung hier für wettbewerbswidrig gehalten werden, unter anderen Umständen aber nicht.

Es ist grundsätzlich keineswegs so, dass Händler „lediglich“ die Pflichtangaben, die ihnen durch Gesetze oder/ und Verordnungen auferlegt werden, dem Kunden zur Verfügung stellen müssen (schwierig genug). Darüber hinaus ist grundsätzlich alles, was geeignet ist, im Verkehr zu einem (wesentlichen) Irrtum zu führen, potenziell unlauter und damit potenziell abmahnbar. Vorliegend halten wir hier die meisten Vorwürfe für unbegründet. Das soll aber nicht über die Tatsache hinweg täuschen, dass auch innerhalb von Produktbeschreibungen sicherheitshalber großer Wert auf unzweideutige und nachweisbar richtige Äußerungen gelegt werden sollte, auch wenn der aufgeklärte Kunde (Leitbild) weiß, dass es sich um Werbung handelt, die grundsätzlich Vorteile besonders stark herausstellt. Je nach Sachverhalt kann es im Gegenteil sogar so weit gehen, dass einzelne irreführende Aussagen im richtigen Gesamtkontext hingenommen werden müssen (BGH, Urteil vom 18.12.2014 – I ZR 129/13). Da es sich hier aber um Einzelfallentscheidungen handelt, sollte der Händler grundsätzlich großen Wert auf die Richtigkeit seiner Aussagen legen.

Lichtnecker & Lichtbecker fordern für Frau Manuela B. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf dem Schreiben beigefügt ist, sowie Zahlung ihrer Gebühren aus einem Streitwert von 25.000,00 EUR (entspr. 1.242,84 EUR).

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Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/ herstellen.

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