UWG: Abmahnung der Kanzlei Richard & Kempcke („Internetrecht-Rostock.de“) für die Franken-Apotheke oHG

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Richard & Kempke aus Rostock vor, die für die Franken-Apotheke oHG aus Pegniz einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht behaupten und rügen.

Vorab: Wenn Ihnen eine Abmahnung zugeht, können Sie unsere (Fach-) Anwälte gerne für eine kostenlose Einschätzung der Sach- und Rechtslage via Telefon unter 0251 / 208680-30 oder via eMail an info@wd-recht.de erreichen. 


Gegenstand der Abmahnung:

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, der Abgemahnte Verkäufer habe apothekenpflichtige Arzneimittel über die Internetplattform Amazon.de in Verkehr gebracht, ohne Apotheke zu sein. Hieraus folge ein Verstoß gegen § 43 AMG, der wettbewerbswidrig i.S.d. § 3a UWG sei.

Die Franken-Apotheke beruft sich auf mehrere Testkäufe, die den Vorwurf bestätigen würden. Beispielsweise handele es sich bei einem gelieferten Artikel „Wick MediNait – Erkältungssaft 180 ml“ um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. Das für den Abgemahnten verbotene Inverkehrbringen sei nach § 4 Abs. 17 AMG legaldefiniert, u.a. als Abgabe an andere.  Dies sei letztlich hier -zum Endverbrauch- erfolgt. Bei § 43 AMG handele es sich um eine Marktverhaltensregel i.S.d. § 3a UWG, damit handele es sich um einen Wettbewerbsverstoß.


Forderungen der Franken-Apotheke aus Pegnitz

Die Franken-Apotheke fordert über die Kanzlei Richard & Kempcke

  • Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens
  • Abgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 20.000,00 EUR


Verhalten bei Erhalt einer Abmahnung

Die Abmahnung dient dazu, dem Abgemahnten Gelegenheit zu geben, sich außergerichtlich zu unterwerfen, um so ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Bereits aus diesem Grunde sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Dies insbesondere auch deshalb, weil im Wettbewerbsrecht die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit gesetzlich vermutet wird und daher oft und typischerweise kurz nach Fristablauf gerichtliche Schritte eingeleitet werden, die zu weiteren Kostenforderungen führen.

Überhastet sollte man auf keinen Fall reagieren.

Zunächst ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche wirklich bestehen. Selbst wenn sich nachträglich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist, ist es wenn überhaupt sehr schwierig, sich von dem Unterlassungsvertrag zu lösen.

Die Unterlassungserklärung wirkt direkt nach Eingang der Erklärung (oder ihrer Kopie) beim Gegner. Wenn die Abgabe nicht richtig vorbereitet war, können sofort Vertragsstrafeansprüche entstehen, die im Wettbewerbsrecht bspw. bei 5.000,00 EUR/Verstoß beim ersten Mal liegen können. Es handelt sich hier um ein Beugemittel, das den Unterlassungsschuldner „empfindlich“ treffen soll, entsprechend wird die Vertragsstrafe bemessen.

Auch der Inhalt der Unterlassungserklärung gehört genau geprüft und -meist- vor Abgabe modifiziert. Angesichts der strafbewehrten mind. 30-jährigen Bindung an den Vertrag, ist der Inhalt der Erklärung alles andere als unwichtig.

Auch die Zahlungsforderung ist in Grund und Höhe zu prüfen und ggf. zu verhandeln (oder bei einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung zurückzuweisen).

Angesichts der langen und strafbewehrten Bindung durch die Unterlassungserklärung kann nur angeraten werden, einen im Wettbewerbsrecht versierten Rechtsanwalt (Fachanwalt) zu beauftragen, sich der Angelegenheit anzunehmen.

  

Kostenlose Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Bereits seit vielen Jahren sind wir –insbesondere auch als Fachanwälte im gewerblichen Rechtsschutz- auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechtes tätig. Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden. Wir kennen die Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns zu einer kostenlosen Ersteinschätzung gerne unter 0251 20 86 80 30  oder senden Sie uns die Abmahnung per Mail an info@wd-recht.de. Wenn Sie uns eine Rufnummer hinterlassen, melden wir uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.

Unsere Gegnerliste: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/


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