UWG Abmahnung durch Rechtsanwalt S. i.A. der SSD Media und Computer UG

  • 3 Minuten Lesezeit

Die SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt) haben Rechtsanwalt S. aus Berlin beauftragt, in ihrem Namen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen zu versenden.

Betroffen von den Abmahnungen im Auftrag der SSD Media und Computer UF sind Personen, die Fahrräder und Fahrradzubehör auf eBay.de verkaufen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, beispielsweise Fahrradzubehör als „CE-zertifiziert“ zu bewerben.

Uns sind aber auch Abmahnungen bekannt, in denen Rechtsanwalt S. den Abgemahnten vorwirft, seine Angebote mit den Zusätzen „Übernahme des versicherten Versands“ oder „unverbindliche Preisempfehlung (UVP)“ zu gestalten.

Rechtsanwalt S. fordert den Abgemahnten zur Zahlung von Abmahnkosten auf. Die Höhe der Abmahnkosten berechnet sich anhand des Streitwerts, den ein Rechtsanwalt für die gerügten Verstöße zugrunde legt. Die uns von Rechtsanwalt S. bekannten Abmahnungen haben meistens einen Streitwert von 2.000 EUR bis 3.000 EUR.

Die im Namen der SSD Media und Computer UG ausgesprochene Abmahnung berechnet die Abmahnkosten mittels eines Streitwerts von 2.000 EUR. Daraus ergeben sich dann Abmahnkosten in Höhe von 280,06 EUR, die Rechtsanwalt S. fordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Sie haben auch eine Abmahnung von Rechtsanwalt S. erhalten und Ihnen wird ebenfalls vorgeworfen, gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen zu haben. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht voreilig. Suchen Sie sich einen Fachanwalt, der die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Vor allem zahlen Sie nicht unüberlegt die geforderten Abmahnkosten.

Warum sollte ich die Abmahnkosten nicht voreilig zahlen?

In der von Rechtsanwalt S. erhaltenen Abmahnung werden Sie zur Zahlung von 280,06 EUR aufgefordert. Im Vergleich zu anderen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, von denen Sie bereits einmal gehört oder selbst erhalten haben, kommt Ihnen dieser Betrag gering vor. Sie spielen bereits mit den Gedanken die geforderten Kosten zu zahlen, um keine weiteren Aufforderungsschreiben zu erhalten oder gar ein gerichtliches Verfahren zu riskieren. Seien Sie vorsichtig und zahlen Sie die Kosten nicht ungeprüft.

Es kam bereits vor, dass in einigen Fällen die ausgesprochene Abmahnung rechtsmissbräuchlich war, so dass bereits von vornherein kein Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten besteht. Ob dies bei Ihnen auch der Fall ist, bedarf einer konkreten Prüfung des Einzelfalls. Es sind auch Fälle bekannt, in denen die Abmahnkosten dem Grunde nach bestehen aber in der Höhe falsch berechnet worden sind. Eine pauschale Aussage über die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung oder der Höhe der geltend gemachten Forderung kann nicht gemacht werden. Es bedarf einer Einzelfallprüfung.

Wie berechnen sich die Abmahnkosten?

Die Abmahnkosten berechnen sich je nach dem in der Abmahnung für die gerügten Verstöße geltend gemachten Streitwert. In wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegt der Streitwert meistens zwischen 5.000 EUR bis zu 20.000 EUR und in Einzelfällen auch höher. Die Streitwerte in den Abmahnungen von Rechtsanwalt S. sind hierzu im Vergleich geringer. Daher ergeben sich auch Abmahnkosten in Höhe von „nur“ 280,06 EUR.

Was sollte ich nach Erhalt einer Abmahnung tun?

Sie sollten zunächst innerhalb der in der Abmahnung gesetzten Frist einen Fachanwalt kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg sind Fachanwälte auf dem Gebiet des Gewerbliches Rechtsschutzes. Wir stehen unseren Mandanten bundesweit mit Rat und Tat zur Seite. Aufgrund unserer Erfahrungen können wir den Abgemahnten optimal verteidigen. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.

Kontaktieren Sie uns jederzeit für ein erstes, unverbindliches Gespräch:

Über die Telefonnummern 040 5330-8720 oder 030 2064-9405

Über die E-Mail-Adressen hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de.

Oder über die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ von anwalt.de (Fügen Sie hierbei Ihre Telefonnummer bitte auch noch einmal in die Nachricht an uns ein)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katharina von Leitner-Scharfenberg

Beiträge zum Thema