van Tilburg Consultancy: Betrug! Geld zurückfordern! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen van Tilburg Consultancy (www.vantilburg-consultancy.com) mit angegebener Adresse in Brüssel, Belgien, bei dem inzwischen leider eindeutig feststeht, dass Anlage-Betrug vorliegt, kommen leider immer mehr negative Neuigkeiten  ans Tageslicht und sie zeigen, dass Anleger schnell handeln müssen, um ihre Gelder zurück  zu erhalten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Inzwischen gibt es einschlägige Warnhinweise z.B. des Polizeipräsidiums Neubrandenburg in einer Warnung vom 13.02.2023, wo ausdrücklich von "Vorsicht vor Anlagebetrug im Zusammenhang mit der van Tilburg Consultancy" gesprochen wird. Somit steht leider fest, dass Betrug vorliegt.

Zwar haben die Anleger das Geld oftmals überwiesen an Banken in Schweden oder Dänemark, und sind teilweise davon ausgegangen, dass sie selber Kontoinhaber sind, weil sie sich selber als Zahlungsempfänger angegeben hatten.

Allerdings hat sich inzwischen teilweise heraus gestellt, dass die Anleger gar nicht Kontoinhaber bei den Empfängerbanken sind, sondern fremde Dritte. Die Täter haben dabei einen Trick ausgenutzt:

Die Empfängerbanken gleichen nämlich seit einigen Jahren den Kontoinhaber mit der IBAN  nicht mehr ab.

Die "Investmentberater" geben sich teilweise mit  falschem Namen aus und sind teilweise nur geschulte Callcenter-Mitarbeiter.

Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner klar die umgehende Rückzahlung verlangen und auch bei Banken intervenieren, um eine Weiterleitung der  Gelder an Unbefugte zu verhindern.

Gegen die fremden Kontoinhaber haben Anleger einen klaren Rückzahlungsanspruch, z.B. gem. §§ 812 ff. BGB.

Dabei kommt in dem Fall Anlegern nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zugute, dass die Gelder teilweise erst vor kurzem überwiesen wurden, nämlich teilweise erst im November oder Dezember, so dass die Hoffnung besteht, dass diese dort nach gesichert werden können, wenn schnell gehandelt wird.

Neben Ansprüchen gegen van Tilberg  Consultancy selber und die Verantwortlichen können auch Ansprüche gegen die teilweise schwedischen Empfängerbanken geprüft werden, z.B., ob nicht Verstöße gegen Geldwäschevorschriften vorliegen, oder gar Beihilfe zum Betrug (§ 826 BGB), womit Anleger, sofern derartige Verstöße vorliegen sollten, sogar gegen die Empfängerbanken vorgehen könnten. In einem parallelen Betrugsfall, Investfinans AB, laufen schon Klagen von Anlegern in Schweden gegen eine Empfängerbank in dem Fall.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals die Kosten in dem Fall, zwar haben diese oftmals einen sog. "Kapitalanlageausschluss" vereinbart, allerdings konnten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB diverse Rechtsschutzversicherungen davon überzeugen, dass dieser nicht in Betrugsfällen wie dem vorliegenden bei van Tilburg Consultancy greift.


Betroffene Anleger, die bei van Tilburg Consultany (www.vantilburg-consultancy.com) ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB keine wertvolle Zeit verlieren, sondern umgehend handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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