Vater oder Mutter in der Insolvenz

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Nicht selten wird über das Vermögen eines Unterhaltsverpflichteten (in der Regel ein Elternteil) ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Unterhaltsberechtigten (die Kinder) machen sich dann sorgen, ob der Unterhaltsanspruch durchsetzbar sein wird.


Zum Beispiel:


Der Vater ist verpflichtet, monatlich 1.000,00 € Unterhalt zu zahlen. Nun hat er seit Monaten nicht mehr regelmäßig Unterhalt gezahlt und schuldet rückständigen Unterhalt in Höhe von 15.000,00 €. Sodann stellt er einen Insolvenzantrag und ein Insolvenzverfahren wird eröffnet.


Es stellen sich zwei Fragen:

1. Was passiert mit den 15.0000,00 €?

2. Was passiert mit den neu entstehenden Unterhaltsansprüchen von monatlich 1.000,00 € ab Insolvenzeröffnung?



Antwort zur Frage 1:


Wegen den 15.000,00 € darf das Kind grds. drei Jahre ab Insolvenzeröffnung nicht die Vollstreckung betreiben. Ob man wegen dieses Betrages nach den drei Jahren vollstrecken darf, hängt davon ab, wie man sich während des Insolvenzverfahrens verhalten hat:


Die Forderung des Kindes sollte (rechtzeitig) zur Insolvenztabelle angemeldet und in der Anmeldung sollte vorgetragen werden, dass es sich um Unterhalt handelt, den der Schuldner vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährt hat.


Sodann kann der Vater gegen diese Forderungsanmeldung Widerspruch beim Insolvenzgericht einlegen. Macht der Vater dies, müsste das Kind vor dem Familiengericht eine Feststellungsklage erheben.


Wenn man Erfolg hat, verliert der Vater durch Restschuldbefreiung drei Jahre nach Insolvenzeröffnung (fast) alle anderen Schulden, aber ausnahmsweise nicht diese Unterhaltsverpflichtung, so dass das Kind mit Vollstreckungen bzgl. der 15.000,00 € Erfolg haben könnte.



Antwort zur Frage 2:


Theoretisch kann sogar Unterhalt nach § 100 InsO aus der Insolvenzmasse gezahlt werden. Dies passiert aber fast nie.


Aber: Wegen neuem Unterhalt kann man nach wie vor gegen den Schuldner während des laufenden Insolvenzverfahrens vollstrecken. Insoweit gibt es eine vollstreckungsrechtliche Sondernorm speziell für Unterhaltsberechtigte.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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