Wie erhalten Sie einen Überblick über Ihre Schulden? Welche Raten sollten Sie Gläubigern anbieten?

  • 1 Minuten Lesezeit

1. Falls Sie die Unterlagen zu Ihren Schulden haben, sollten Sie diese nach Gläubigern sortieren. Die Gläubiger sind die Personen oder Unternehmen, denen Sie Geld schulden.

Falls Sie diese Unterlagen nicht mehr haben, z.B. weil Sie die Unterlagen bereits entsorgt hatten, sollten Sie zunächst eine Auskunft bei der SchuFa ziehen und Akteneinsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen.

Die Auskunft bei der SchuFa können Sie über diese beantragen (externer Link:) https://www.meineschufa.de/de/datenkopie?etcc_cu=onsite&etcc_cmp_onsite=Datenkopie&etcc_med_onsite=Footer).

Eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis erhalten Sie online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder. Dazu müssen Sie sich unter (externer Link) www.vollstreckungsportal.de registrieren und dann die Einsicht beantragen.

Durch diese beiden Auskünfte bekommen Sie zumindest einen Überblick über einige Gläubiger, insbesondere die, die bereits gegen Sie vollstrecken. Es können darüber hinaus aber noch Schulden bei vielen anderen Gläubigern bestehen, so dass diese Auskünfte letztlich nur einen Anhaltspunkt liefern.

Beide Auskünfte können Sie selbst beantragen, aber Sie können damit natürlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen.


2. Zudem sollten Sie sich ansehen, welches Vermögen Sie aktuell haben und welches Einkommen. Sie sollten Ratenzahlungen nur insoweit anbieten, dass Sie diese auch tatsächlich leisten können. Dafür sollten Sie Ihre monatlichen Kosten auflisten. 

Als Richtschnur gilt: Im Insolvenzverfahren behielten Sie den pfändungsfreien Anteil Ihres Einkommens. Den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens (s. sog. aktuelle Pfändungstabelle) und Ihr Vermögen würden Sie in der Regel verlieren. Nicht verlieren würden Sie zum Beispiel bescheidenen Hausrat und ein bescheidenes Fahrzeug, das Sie für die Fahrt zu Ihrer Arbeit benötigen.

3. Unter Umständen wäre es ratsam, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Insoweit helfen Ihnen eine örtliche Schuldnerberatungsstelle (kostenfrei) oder ein Anwalt (mit Beratungshilfeschein und 15 € Selbstbeteiligung / nach einem anderen Honorar). Dabei sollte aber zunächst die Sinnhaftigkeit dieses Schrittes geprüft werden.

Ich wünsche Ihnen viel Glück!



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Senta Masurat

Beiträge zum Thema