VendingJet, Ballooony, Popppy of Germany: Anwaltsinfo!

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Anleger, die das Angebot  von Automaten wie Popcornautomaten, Folienautomaten etc. der Vending Jet GmbH angenommen haben, prüfen inzwischen notgedrungen verstärkt Maßnahmen, um Schadensersatz zu fordern. Dabei stehen den Anlegern Möglichkeiten zur Verfügung, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist:

Die VendingJet GmbH vertrieb z.B. Verkaufsautomaten wie z.B. Folienballonautomaten, produziert von der Ballooony GmbH & Co. KG, oder z.B. Popcornautomaten der Popppy of Germany GmbH. Der Anleger/Käufer konnte einen oder mehrere dieser Automaten vom Hersteller kaufen und vermietete sie an die VendingJet GmbH, die diese in Kinos, Freitzeitparks, Einkaufszentren etc. aufstellen, in Betrieb nehmen und weiter vermieten wollte. 

Dadurch sollten für den Anleger hohe monatliche Mieteinnahmen möglich sein, zwischenzeitlich wurde die Miete aber teilweise gestundet, nur in Höhe von 50 oder 25 % und teilweise schließlich gar nicht mehr ausbezahlt, den Anlegern/Käufern der Automaten wurde inzwischen auch ein Sanierungskonzept übersandt, in dem die Anleger, teilweise auch zu einem Rangrücktritt aufgefordert wurden. Den Anlegern wurde teilweise mitgeteilt, dass die Corona-Krise für die schlechte Vermietungssituation verantwortlich sei, ob es noch andere Gründe gibt, wird sich vermutlich demnächst zeigen.

Anleger, die sich an dem Angebot der Vending Jet GmbH beteiligt haben und Automaten der Ballooony GmbH & Co. KG oder der Popppy of Germany GmbH gekauft hatten, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, da sich inzwischen zeigt, dass alleine über ein Sanierungskonzept oder bei eventuellen Insolvenzverfahren der Schaden der Anleger/Käufer nicht kompensiert werden kann.

So könnten Schadensersatzansprüche gegen diverse Verantwortliche in Betracht kommen und geprüft werden, so z.B. auch gegen die Vermittler der Anlage, die immer eine anleger- und objektgerechte Beratung schulden und dem Anleger, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, zum Schadensersatz verpflichtet sind, sofern die Beratung des Anlegers/Käufers nicht diesen Vorgaben entsprach.

In einem von Dr. Späth & Partner betreuten Fall wurde der dortigen Anlegerin z.B. vom dortigen Vermittler eine jährliche Rendite mit den Automaten von fast 30 % versprochen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht plausibel gewesen sein dürfte.

Anleger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, seien darauf hingewiesen, dass Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung stellen und RS-Versicherungen teilweise die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Verfahren übernehmen.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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