Verband Sozialer Wettbewerb: Abmahnung wegen Werbeaussagen

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Wer ist der Verband Sozialer Wettbewerb?

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung vorgelegt, die der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin ausgesprochen hat. Bei dem Verband Sozialer Wettbewerb e.V. handelt es sich um einen seit 1975 eingetragenen Verein, der nach Eigenangaben die gewerblichen Interessen seiner Mitglieder wahrt. Insbesondere möchte der Verband sozialer Wettbewerb darauf achten, dass Wettbewerber der Mitglieder die Regel des lauteren Wettbewerbs einhalten. Dies geschieht regelmäßig durch das Aussprechen von Abmahnungen und die gerichtliche Durchsetzung von vermeintlichen wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen.

Worum geht es in den Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb?

Wir haben bereits eine große Vielzahl von Onlinehändlern beraten, die Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb erhalten haben. Oftmals geht es in den Abmahnungen darum, dass getroffene Werbeaussagen als irreführend, falsch oder jedenfalls nicht wissenschaftlich nachgewiesen angesehen werden. Hierin sieht der Verband Sozialer Wettbewerb regelmäßig Wettbewerbsverstöße. In den uns vorgelegten Abmahnungen waren in erster Linie Onlinehändler betroffen, die in ihrer Werbung Heilaussagen oder aber positive Auswirkungen ihrer Produkte auf den menschlichen Körper und Gesundheit getroffen haben.

Fundierte Rechtsberatung ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zwingend

Nach unserer Rechtsauffassung macht es sich der Verband Sozialer Wettbewerb oftmals zu leicht bei der Einordnung, dass die getroffenen Werbeaussagen angeblich wettbewerbswidrig seien. Daher sollte man Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb auch gründlich durch spezialisierte Rechtsanwälte auf ihre Berechtigung hin überprüfen lassen und keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung vorschnell unterschreiben. Zwar erscheint die geforderte Aufwandsentschädigung zunächst recht gering, sodass viele Abgemahnte dazu neigen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Dies kann jedoch –gerade in Hinblick auf eine mögliche Vertragsstrafe – ein Trugschluss sein, der zu einem späteren Zeitpunkt teuer bezahlt werden will.

Zudem unterlässt man im Zweifel Werbeaussagen, die man bei Licht betrachtet, eigentlich hätte verwenden können. Dies kann zu erheblichen Nachteilen im Wettbewerb zu anderen Verkäufern und Händlern führen. Die Frage, ob eine Werbeaussage wettbewerbswidrig ist, ist oftmals eine Wertungsfrage, die sich nicht leicht beantworten lässt. Verschiedenste Faktoren müssen abgewogen werden. Insbesondere sollte eine fundierte rechtliche Beratung die Abwägung des Kostenrisikos mit dem werblichen Nutzen einer getroffenen Werbeaussage beinhalten. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die geforderte Unterlassungserklärung abzuwandeln bzw. auf einzelne Werbeaussagen zu beschränken.

Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnungen durch Verband Sozialer Wettbewerb

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen. Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit und vor sämtlichen Landgerichten. Da wir in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Verfahren vor sämtlichen für das Wettbewerbsrecht bedeutenden Gerichten geführt haben, können wir zudem eine recht detaillierte Einschätzung dahingehend geben, wie ein einzelnes Gericht Ihren Fall beurteilen würde. Wir beraten Sie zu fairen Festpreisen, die Sie bereits vor einer Beauftragung erfahren. Telefonisch erhalten Sie von uns zudem eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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