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Verbesserung des SCHUFA Bonitäts-Scores

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Wie Sie Ihre Kreditwürdigkeit verbessern – SCHUFA offenbart erstmals Einzelheiten zur Verbesserung des Bonitäts-Scores

Es ist keine Seltenheit, dass Käuferinnen und Käufer die Begleichung ihrer Rechnungen unterlassen. Aus diesem Grund haben Firmen beim Kauf auf Rechnung und Banken bei der Gewährung eines Kredits ein hohes Interesse daran, ihr Risiko weitestgehend zu minimieren. Hilfreich ist dabei das sogenannte Bonitäts-Scoring. Dieses gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass der Käufer oder die Käuferin die Rechnung begleicht bzw. den Kredit zurückzahlt. 

Den Bonitäts-Score von Kundinnen und Kunden können Unternehmen und Banken abfragen, um sich bei Vertragsabschluss bestmöglich abzusichern. Zwar sind unvorhersehbare Situationen, die zur Zahlungsunfähigkeit führen können, auch durch einen zuverlässigen Bonitäts-Score nicht auszuschließen, jedoch sinkt das Risiko für Unternehmer dennoch deutlich.

Offenlegung der Score-Zusammensetzung als Reaktion auf Kritik

Die SCHUFA stand oftmals in der Kritik. Ihr wurde vorgeworfen willkürlich und zu intransparent zu sein, wenn es um die Zusammensetzung des Bonitäts-Scores geht.

Nun hat die SCHUFA als Reaktion auf die Kritik erstmals bekanntgegeben, welche Faktoren genau diesen Bonitäts-Score positiv sowie negativ beeinflussen können. Ausschlaggebend sind demnach Daten von Girokonten, Ratenkrediten, Kreditkarten, Mobil-Leasing, Kredit- und Vertragslaufzeiten.

Der optimale Bonitäts-Score liegt bei 97,5 %, während ein deutlich erhöhtes Risiko für das Ausbleiben einer Zahlung bei einem Score unter 80 % liegt.

Was Ihren Bonitäts-Score positiv beeinflusst:

Folgende Aspekte können laut SCHUFA den persönlichen Bonitäts-Score senken:

  • Niedrige Restbeträge nach Gesamtfälligstellung

  • Niedrige Restbeträge nach gerichtlicher Entscheidung oder Titulierung

  • Eidesstattliche Versicherungen über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis

  • Haftbefehle zur Erzwingung einer eidesstattlichen Versicherung über ein dem Gericht vorzulegendes Vermögensverzeichnis

  • Eröffnete Insolvenzverfahren

  • Erteilte Restschuldbefreiungen

Die exakte Zusammensetzung wird von der SCHUFA allerdings weiterhin unter Verschluss gehalten, um die bewusste Manipulation der Werte zu verhindern. Dennoch verspricht die SCHUFA auch künftig mehr Transparenz zu schaffen.

Was tun bei fehlerhafter SCHUFA-Eintragung?

Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben sich dann, wenn die SCHUFA fehlerhafte Auskünfte erteilt. Dies kann zu Konsequenzen führen, die so drastisch sind, dass die Existenz der Betroffenen gefährdet ist. Dass es zu fehlerhaften Eintragungen, z.B. aufgrund einer Personenverwechslung oder einer veralteten Forderung kommt, kommt immer wieder vor. Wichtig ist es daher den Überblick zu behalten, indem Sie regelmäßig eine kostenlose Selbstauskunft bei SCHUFA beantragen.

Wie Sie diese Selbstauskunft beantragen können, lesen Sie in unserem Artikel: (hier Link einfügen)

Es besteht dann jedenfalls die Möglichkeit, fehlerhafte Einträge korrigieren oder löschen zu lassen. Brauchen Sie Hilfe bei der Löschung Ihres Eintrags? Auf dem Weg zur erfolgreichen Löschung unterstützen und beraten wir Sie gerne. Zögern Sie nicht und setzen Sie sich dazu jederzeit mit uns in Verbindung.

Tel.: 06172 / 59537 60 oder kanzlei@mircolehr.de

Foto(s): https://pixabay.com/de/illustrations/dollarkurs-weltwirtschaft-aufschwung-544949/

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