Verbotenes Straßenrennen mit Todesfolge

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Vorne sitzenden Eltern verletzt und beide in Kindersitzen auf der Rückbank befindlichen Kinder getötet.

Das Landgericht Hannover (Urteil vom 17. April 2023 - 39 Ks 2793 Js 22381/22 (12/22) hat die Angeklagten jeweils wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens (Straßenrennen) mit Todesfolge in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Der Verurteilung lag der folgende Sachverhalt zu Grunde:

Die einander bis dahin unbekannten Angeklagten, die jeweils einen hochmotorisierten Pkw fuhren, begegneten sich zufällig auf dem Heimweg.

Die Angeklagte blieb nach ihrer Vorbeifahrt an einem dritten Fahrzeug diesem auf der linken Spur und beschleunigte ihr Fahrzeug weiter. Sie war entschlossen, den weiteren Angeklagten zu überholen, um zu beweisen, dass sie das leistungsstärkere Fahrzeug fuhr. Der Angeklagte seinerseits beschleunigte ebenfalls stark und gab hierdurch zu erkennen, dass er die Herausforderung eines Vergleichs der Beschleunigungsfähigkeiten beider Fahrzeuge annahm.

Beide Angeklagten trafen spätestens jetzt eine konkludente Rennabrede.

Im Bereich einer Kurve kam der Angeklagten, die weiterhin auf der Gegenfahrbahn ein Pkw entgegen. Die Angeklagte versuchte, durch vollständiges Durchtreten ihres Gaspedals auf die rechte Fahrspur zurückzugelangen. Hierbei geriet ihr Fahrzeug, das inzwischen eine Geschwindigkeit von ungefähr 180 km/h erreicht hatte, ins Schleudern und stieß gegen ein weiteres Fahrzeug des Gegenverkehrs, dessen Fahrer verletzt wurde. Das hierbei in eine Rotationsbewegung versetzte Fahrzeug der Angeklagten kollidierte schließlich mit dem weiteren entgegenkommenden Pkw einer Familie.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung der Angeklagten auch wegen Mordes anstrebt und der Revisionen beider Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Hannover (wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge weitgehend aufgehoben

Die Begründung, mit der das Landgericht einen (bedingten) Tötungsvorsatz der Angeklagten abgelehnt hat und die Beweiswürdigung zum subjektiven Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdungsvorsatz) hinsichtlich beider Angeklagter sind -nach dem Urteil des BGH- nicht frei von Rechtsfehlern

Die Sache muss daher insoweit durch eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts neu verhandelt und entschieden werden.


Quelle: Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle Nr. 042/2024 vom 29.02.2024-  Urteil vom 29.02.2024  - 4 StR 350/23 –



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