Verbraucherzentrale „Marktwächter“ warnt vor Initial Coin Offerings (ICOs)

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Die Verbraucherzentrale „Marktwächter“ berichtete am 03. Juli 2018 von den immer populärer werdenden Initial Coin Offerings (ICOs) und den damit verbundenen Risiken. Marktwächter warnt insbesondere vor unseriösen Anbietern, die den Hype um Kryptowährungen ausnutzen und Verbraucher in fragwürdige Investments locken. Der Verbraucherzentrale lägen Hinweise auf unseriöse ICOs vor.

Sie führte hierzu aus, dass häufig Anlegern, neben der eigentlichen Funktion der Kapitalaufnahme, mehrstufige Vergütungspläne angeboten werden, soweit diese wiederum neue Anleger werben. Marktwächter vermutet deshalb bei einigen Angeboten ein dahintersteckendes Schneeballsystem.

Zudem weist die Verbraucherzentrale auf häufige Fehlerquellen hin. Auf den Internetseiten seien nicht immer konkrete Ansprechpartner zu finden, der Firmensitz befinde sich oft im Ausland, manchmal seien auch gleich mehrere ausländische Staaten angegeben.

Roadmaps, Whitepaper oder Businesspläne würden nicht vollständig einen sachlichen Überblick über Risiken und Chancen des Investments bieten. Zudem seien die Vertragsbedingungen von ICOs häufig objektiv unzureichend, unverständlich und irreführend formuliert. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien Klauseln die Verbraucher unangemessen benachteiligen, wie zum Beispiel der Hinweis, dass der Anbieter die Gebühren und Bedingungen jederzeit und ohne Hinweis an die Mitglieder ändern oder Nutzerkonten nach eigenem Ermessen schließen kann.

Aus den genannten Gründen sei deshalb auch das Risiko für einen potentiellen Missbrauch hoch, da der Verkauf in der Regel gegen virtuelle Währungen erfolge. Auch die europäische (ESMA) sowie die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wiesen bereits auf die Risiken hin, sodass besonders durch die Anonymität und die Möglichkeit, in kurzer Zeit hohe Geldbeträge aufzunehmen, ICOs anfällig für Betrug und weitere unerlaubte Tätigkeiten seien.

Da es an gesetzlichen Vorhaben und Transparenzvorschriften fehlt, müssen Verbraucher selbst eine Überprüfung der Identität, Seriosität und Bonität der Token-Anbieter vornehmen, um das angebotene Investment zu verstehen und bewerten. Es bestehe auch kein personenbezogener Datenschutz nach deutschem Standard. Für Anleger besteht grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für den Totalverlust.

Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird nur technisch und wirtschaftlich versierten Anlegern geraten Investitionen in ICOs in Betracht zu ziehen. Anleger, die bereits investiert haben, sollten anwaltlichen Rat einholen. Oftmals werden Kapitalanlagen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

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