Verdacht auf Alkoholmissbrauch rechtfertigt MPU-Auflage

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Wird die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt durch das Amtsgericht wegen Alkoholmissbrauchs entzogen, darf die Führerscheinbehörde die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage einer positiven MPU abhängig machen.

In einem Urteil vom 15. Januar 2014 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Erteilung einer Fahrerlaubnis, die zuvor vom Strafgericht wegen Alkoholmissbrauchs entzogen wurde, von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig gemacht werden darf.

Dem Betroffenen war im Rahmen eines Strafverfahrens nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,2 Promille der Führerschein vom Amtsgericht wegen Alkoholmissbrauchs entzogen worden. Zugleich wurde eine Sperrfrist von sieben Monaten angeordnet. Als der Betroffene nach Ablauf dieser sieben Monate die Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis beantragte, wurde ihm von der Behörde auferlegt, zunächst ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen.

Der Betroffene legte das Gutachten nicht vor, weshalb ihm auch die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilt wurde.

Sowohl das zuständige Verwaltungsgericht, als auch der Verwaltungsgerichtshof bestätigten die Entscheidung der Behörde.

Nachdem die Fahrerlaubnis vom Strafgericht wegen Alkoholmissbrauchs entzogen wurde, war die Anordnung einer MPU rechtmäßig.

Wenn Sie wegen Alkohol am Steuer mit dem Entzug Ihres Führerscheins rechnen müssen, oder die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, sollten Sie sich rechtzeitig über die Wiedererteilungsvoraussetzungen informieren, damit die Dauer des Entzugs am Ende nicht noch länger dauert als unbedingt nötig.

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