Urteil des Oberlandesgerichts Celle: Klare Entscheidung zu Mietwagenkosten nach Unfall

  • 1 Minuten Lesezeit

Urteil des Oberlandesgerichts Celle: Klare Entscheidung zu Mietwagenkosten nach Unfall

Das Oberlandesgericht Celle hat am 13. September 2023 ein prägendes Urteil (14 U 19/23) gefällt, das Geschädigte, Versicherer und Juristen gleichermaßen beeinflussen wird. Die Kernfrage des Verfahrens lautet: Wann sind Mietwagenkosten nach einem Unfall unverhältnismäßig?

Hauptpunkte des Urteils:

  • Mietwagenkosten sind nur dann unverhältnismäßig, wenn sie übermäßig im Vergleich zum Fahrzeugwert oder den Reparaturkosten sind.
  • Geschädigte sind nicht immer verpflichtet, den günstigsten Weg zu wählen, z.B. durch Kauf eines Gebrauchtwagens oder Notreparatur.
  • Eine genaue Schadensbezifferung oder vollständige Schadenaufzählung ist nicht nötig, um die Verjährungshemmung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 3 VVG zu nutzen.

Schlüsselbegriffe für besseres Verständnis:

  • Mietwagenkosten: Kosten, die einem Geschädigten durch die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall entstehen.
  • Unverhältnismäßigkeit: Eine Ausgabe, die im Verhältnis zum Nutzen oder zur erzielten Wirkung unangemessen hoch ist.
  • Verjährungshemmung: Eine gesetzliche Regelung, die den Ablauf einer Verjährungsfrist stoppt.

Durch das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Celle ist klar gestellt, dass die Geschädigten das Recht haben, auf die Expertise von Sachverständigen zu vertrauen. Die Klägerin im vorliegenden Fall hatte Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten, da sie sich auf die Meinung ihres Sachverständigen verlassen durfte, und der Beklagte konnte nicht das Gegenteil beweisen.



Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht oder benötigen juristischen Rat zu Unfallschäden und Ersatzansprüchen? Kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Stefanie Helzel

Beiträge zum Thema