BGH-Urteil klärt wichtige Fragen im Gebrauchtwagenkauf: Rücktritt und arglistige Täuschung

  • 2 Minuten Lesezeit


19. Juli 2023 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (VIII ZR 201/22) eine interessante Entscheidung im Kontext des Gebrauchtwagenkaufs gefällt.

Der Fall beleuchtet kritische Aspekte wie Gewährleistungsausschluss, Rücktritt vom Kaufvertrag und die Anschuldigung arglistiger Täuschung.Der Fall betrifft den Verkauf eines Gebrauchtwagens für 4.500 €, bei dem der Kläger, ein privater Verkäufer, die Gewährleistung ausschloss. Der Kläger hatte das Fahrzeug erst kurz zuvor erworben und nur für eine Probefahrt genutzt, eine Information, die er dem Käufer, dem Beklagten, nicht mitteilte.

Rücktritt vom Kaufvertrag und Forderung nach Rückzahlung: Der Beklagte trat vom Kaufvertrag zurück, behauptete arglistige Täuschung und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises sowie zusätzliche Kosten, insgesamt 8.017,38 €. Der Kläger zahlte daraufhin 5.500 € zurück, ohne eine Rechtspflicht anzuerkennen, und bot später weitere 500 € an, was jedoch vom Beklagten als unzureichend abgelehnt wurde.

Erstinstanzliches und Berufungsgerichtsurteil: Das Amtsgericht gab der Klage des Beklagten überwiegend statt. Der Beklagte legte Berufung ein, untermauerte seine Behauptungen arglistiger Täuschung, die das Landgericht jedoch abwies, da es keine Pflicht des Verkäufers zur Mitteilung des kurzen Besitzes und der begrenzten Nutzung sah.

Entscheidende Wendung beim BGH: In einer bemerkenswerten Wende hob der BGH das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurück. Der BGH kritisierte, dass das Berufungsurteil keine ausreichenden Informationen über die tatsächlichen Feststellungen der ersten Instanz enthielt und somit eine revisionsrechtliche Nachprüfung nicht möglich war.

Kernpunkte des BGH-Urteils:

  • Der BGH stellte fest, dass die Nichterwähnung des kürzlichen Erwerbs und der begrenzten Nutzung des Fahrzeugs durch den Kläger nicht zwangsläufig eine arglistige Täuschung darstellt.
  • Diese Entscheidung beleuchtet die Grenzen des Gewährleistungsausschlusses und die Verantwortung der Käufer, bei einem Privatkauf relevante Informationen einzuholen.

Was bedeutet das für Käufer und Verkäufer von Gebrauchtwagen? Dieses Urteil ist ein wichtiger Fall für den Gebrauchtwagenmarkt. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Käufer, gründlich Nachforschungen anzustellen und wichtige Fragen vor dem Kauf zu stellen.

Wichtiges Detail: Der BGH sieht in der Aussage des Klägers über die Unfallfreiheit während seiner kurzen Besitzzeit keine irreführende oder arglistige Täuschung.



Haben Sie Fragen zum Thema Kaufrecht oder benötigen Sie rechtliche Beratung in ähnlichen Fällen?

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht in Nürnberg biete ich Ihnen umfassende Expertise und individuelle Beratung. Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Einschätzung Ihres Anliegens. 

Ich stehe Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen sowohl in Nürnberg als auch bundesweit im Bereich des Autokaufrechts zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Optionen besprechen.



Zur Bildquelle

Foto(s): Stefanie Helzel

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Stefanie Helzel

Beiträge zum Thema