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Verdacht der Steuerhinterziehung bei rheinland-pfälzischen Winzern

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Wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung wurden in Rheinland-Pfalz durch die Steuerfahndung seit 2012 bereits mehrere Zulieferbetriebe von Weinbaubetrieben durchsucht.

Dort erwarben Winzer ihre Korken und sonstige Weinverschlüsse im Wege eines sog. „Rechnungssplittings“. Dabei wird ein Teil der Ware mit Anschrift und Kundenkonto des Winzers berechnet, während ein anderer Teil als anonymer Barverkauf abgewickelt wird.

Die aus diesen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse führten in allen Weinanbaugebieten von Rheinland-Pfalz zur Aufdeckung von Steuerstraftaten. Der Verdacht der Steuerhinterziehung durch den Verkauf von Wein an der Steuer vorbei, hat sich dabei bestätigt.

36 Fälle konnten hierbei durch die Behörden bislang abgeschlossen werden. Insgesamt wurden Steuern und Zinsen in Höhe von ca. 3,8 Mio. EUR, inklusive Zinsen hinterzogen. In 29 Fällen wurden gegen die Betroffenen Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die hier rechtskräftig verhängten Strafzahlungen belaufen sich bislang auf rund 240.000 EUR.

Da die weiteren Ermittlungen noch andauern, ist es nicht ausgeschlossen, dass weitere Steuerstrafverfahren folgen.

Zu beachten ist hierbei jedoch die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, ist eine Selbstanzeige noch möglich. Zu beachten ist hierbei jedoch die Tatsache, dass lediglich eine vollständige Selbstanzeige wirksam ist und nur diese auch nach Zahlung der Steuerschuld zur Straffreiheit führt.

Daher sollten Sie in jedem Fall professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Als Kanzlei auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts stehen wir für Sie bundesweit zur Verfügung.


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