Vergessene Liegenschaften in der Tschechischen Republik werden am 1. 1. 2024 an den Staat verfallen.

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Im Jahr 2014 wurde in der Tschechischen Republik ein Katastergesetz angenommen, in dem festgelegt wurde, dass, wenn sich der unbekannte oder unzureichend identifizierte Eigentümer der Liegenschaft nicht bis spätestens 31. Dezember 2023 meldet, die Liegenschaft an den Staat übergeht und jeder Eigentumsanspruch an der Liegenschaft durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung nachgewiesen werden muss. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Liegenschaft keinen eingetragenen Eigentümer oder nur unzureichend spezifizierte Daten hat, oder wenn der Eigentümer seit mehreren Jahrzehnten tot oder verschollen ist. Diese sind größtenteils das Ergebnis historischer Unregelmäßigkeiten, die in den letzten dreißig Jahren nach dem Fall des kommunistischen Regimes in der Tschechischen Republik nicht bereinigt wurden, und der Staat kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Beziehungen zu diesen Liegenschaften ein für alle Mal bereinigt und gelöst werden müssen. 

Diese sind größtenteils das Ergebnis historischer Unregelmäßigkeiten, die in den letzten dreißig Jahren nach dem Fall des kommunistischen Regimes in der Tschechischen Republik nicht bereinigt wurden, und der Staat kam zu dem Schluss, dass die rechtlichen Beziehungen zu diesen Liegenschaften ein für alle Mal bereinigt und gelöst werden müssen.  Bei der Ermittlung der Eigentümer arbeiten die Mitarbeiter des zuständigen Amtes für Staatseigentum eng mit den örtlichen Behörden zusammen, insbesondere im Bereich der Einwohnermelde- und Standesamtsverwaltung, aber auch mit der staatlichen Verwaltung, zum Beispiel mit den staatlichen Bezirksarchiven. Manchmal ist es aber auch notwendig, im Ausland nach Hinweisen zu suchen. Bis Ende 2021 wurden insgesamt 79.367 Grundstücke, die auf nicht identifizierte Eigentümer registriert sind, untersucht, von denen 43.782 erfolgreich aufgeklärt wurden. Das häufigste Ergebnis der Ermittlungen war dann die Einreichung eines Antrags auf Wiederaufnahme des Erbverfahrens. 

Die Anwaltskanzlei BRACH LEGAL (JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát), ist fähig, die Eröffnung des Verlassenschaftsverfahrens in Tschechien zu gewährleisten, falls Sie im Immobilienkataster ohne ausreichende Identifizierung des Eigentümers Ihrer Vorfahren oder des Erblassers, von dem Sie erben könnten, entdeckt haben.

Eine Liste solcher Grundstücke und anderer Liegenschaften finden Sie hier: https://www.uzsvm.cz/informace-pro-verejnost



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