Verhaftung vermeiden | 3 Tipps für den Beschuldigten

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Aufgepasst:  Durch die Krise ist die Zahl der Straftaten in den letzten Jahren stark gestiegen. Auch du bist vielleicht schon einmal in eine kriminelle Situation geraten, ohne es zu wollen. Doch was tun, wenn die Polizei kommt? Wie verhinderst du eine Verhaftung und was ist überhaupt erlaubt? In diesem Beitrag findest du 3 Tipps, mit denen du garantiert nicht in den Knast musst.

1. Unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch machen


In der Strafprozessordnung (StPO) ist festgelegt, wann jemand von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch mach kann. Das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten ist ein wesentlicher Teil des Schweigerechts. 

Es ermöglicht es Personen, bei bestimmten Gelegenheiten und in bestimmten Situationen die Befragung durch Behörden oder Gerichte abzulehnen. Dieses Recht kann sowohl vor Gericht als gegenüber der Staatsanwaltschaft und Polizei gelten.

Das Aussageverweigerungsrecht kann nur in von der Strafprozessordnung bestimmten Fällen angewendet werden. 

Einige Gründe, warum Menschen ihr Schweigerecht in Anspruch nehmen können, sind: 

- um sich und andere vor selbstschädigenden Verhalten zu schützen; 

- um Informationen über andere Menschen zu schützen; 

- um Schaden von Familienmitgliedern oder Freunden abzuwenden und - um strafrechtlich relevante Informationen zu schützen. 

Somit ist das Aussageverweigerungsrecht einer der wesentlichen Aspekte des Schweigerechts. Es ermöglicht Personen, sich und andere vor Schaden zu schützen. 

Dieses Recht kann aber auch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden sein und sollte daher immer mit Bedacht angewandt werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihr Recht auf Aussageverweigerung in Ihrem speziellen Fall geltend machen sollten oder nicht, empfehle ich Ihnen dringend, sich an einen professionellen Rechtsanwalt zu wenden.

2. Akteneinsicht beantragen

Der Begriff Akteneinsicht ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Strafverfahrens und soll den Verteidiger in die Lage versetzen, seine Mandanten effektiv zu verteidigen. 


Wenn Sie also angeklagt sind oder eines Ihrer Familienmitglieder in einem Strafverfahren verwickelt ist, können Sie sich auf das Recht auf Akteneinsicht berufen. Doch nur eine Person hat das Recht, auf Akteneinsicht zu bestehen: der Rechtsanwalt des Betroffenen. Das bedeutet, dass andere Verwandte oder Freunde des Angeklagten keinen Zugang zum Verfahren haben werden. Es obliegt ganz allein dem Anwalt des Verdächtigen, die Akten vor Gericht einzusehen und sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen vorliegen und vom Richter berücksichtigt werden. Ein Anwalt kann beispielsweise Einsicht in polizeiliche Ermittlungsakten erhalten, um weitere Beweise zu sammeln und den Fall besser zu verstehen. Er kann außerdem Zeugenbefragungen vornehmen, Beweismaterial überprüfen und andere Dokumente anfordern und prüfen. Auch die Analyse von Beweisen und anderen Faktoren gehört dazu. Mit Hilfe dieser Informationen kann der Anwalt versuchen, den Fall im Sinne seines Mandanten zu beeinflussen und ein günstiges Urteil erzielen. Auch wenn es nur einer Person gestattet ist, Einsicht in die Akten des Strafverfahrens zu nehmen - nämlich dem Anwalt des Verdächtigen - sollte man sich bemühen, dieses Recht auszuüben. Nur so kann man sicherstellen, dass alle relevanten Informationen für das jeweilige Verfahren berücksichtigt werden. Zudem erhöht es die Chancen auf ein positives Urteil deutlich - was insbesondere bei schwerwiegenderen Straftaten von Vorteil ist.  Es ist daher ratsam, einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bereich der Strafrechtspflege hinzuzuziehen, der Ihnen bei der Einsicht in die Akten behilflich sein kann. So können Sie sicherstellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden und Ihr Fall am Ende fair behandelt wird – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

3. Schriftliche Stellungnahme über einen Strafverteidiger nach Kenntnis der Ermittlungsakte abgeben

Der Beschuldigte sollte sich nicht selbst zum Tatvorwurf äußern, da dies mit einem erheblichen Risiko verbunden ist. Die Aussage kann in einer Reihe von Szenarien verwendet werden, um den Beschuldigten zu belasten. Zudem kann es sein, dass der Beschuldigte sich durch die Aussage selbst verrät und damit unabsichtlich die Wahrheit sagt.

Der Beschuldigte sollte unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht beauftragen, um seine Rechte im Strafverfahren zu sichern. Ein erfahrener Anwalt kann die strafrechtlichen Folgen einer Vorwürfe abschätzen und entsprechende Schritte einleiten, um eine milde Strafe oder Freisprechung zu erreichen.

Foto(s): © RAin Anja Riemann-Uwer, L.L. M.

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