Verjährung droht am 31.12.2013!

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Wenn an Silvester 2013 die Korken knallen und die Böller krachen dann könnte vielleicht Ihr Schuldner lachen:

Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 (31.12.2013, 24:00h) verjähren:

  • Ansprüche aufgrund von Lieferungen und Leistungen
  • Ansprüche aus Miete und Pacht, einschließlich Nebenkosten
  • Ansprüche aus Kaufpreiszahlung
  • Ansprüche aus rückständigen Zinsen
  • Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind

aus dem Jahre 2010 (gemäß § 195 BGB).

Lassen Sie zum Zweck der Verjährungsunterbrechung sofort einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausbringen.

Kanzlei Rechtsanwalt Lehnert in der Metropolregion Nürnbger - Fürth - Erlangen

Tel: 0911 50 00 91

Terminvereinbarung via info-at-ra-lehnert.de



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