Verjährung droht am 31.12.2013!
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Wenn an Silvester 2013 die Korken knallen und die Böller krachen dann könnte vielleicht Ihr Schuldner lachen:
Mit Ablauf des Kalenderjahres 2013 (31.12.2013, 24:00h) verjähren:
- Ansprüche aufgrund von Lieferungen und Leistungen
- Ansprüche aus Miete und Pacht, einschließlich Nebenkosten
- Ansprüche aus Kaufpreiszahlung
- Ansprüche aus rückständigen Zinsen
- Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind
aus dem Jahre 2010 (gemäß § 195 BGB).
Lassen Sie zum Zweck der Verjährungsunterbrechung sofort einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ausbringen.
Kanzlei Rechtsanwalt Lehnert in der Metropolregion Nürnbger - Fürth - Erlangen
Tel: 0911 50 00 91
Terminvereinbarung via info-at-ra-lehnert.de
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