Verjährung zum 31.12.2021 droht (!!!) ("Dieselabgasskandal") (insb. Daimler AG/ Mercedes)

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So schnell kann es gehen... Zum Jahresende droht für Dieselfahrer/Innen die Verjährung von Ansprüchen im sog. „Dieselabgasskandal“.

Betroffen sind Anspruchssteller/ Innen, die im Jahr 2018 einen Rückrufbescheid erhalten haben. Dies wird vor allem Ansprüche gegen die Daimler AG (Mercedes) betreffen. Denn die Welle der Rückrufe für Daimlerfahrzeuge nahm im Jahr 2018 entsprechende Fahrt auf.

Nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verjähren Ansprüche, die keiner spezialgesetzlichen Regelung unterliegen nach der sog. regelmäßigen Verjährungsfrist. Diese beginnt mit Kenntnis sämtlicher Umstände, die den Anspruch begründen, zum jeweiligen Jahresende zu laufen und beträgt insgesamt 3 Jahre.

Für Dieselfahrer/Innen, die im Jahr 2018 entsprechende Rückrufbescheide erhalten haben, bedeutet dies, dass Ansprüche bis zum 31.12.2021 geltend gemacht werden müssen (mittels Klageerhebung). 

Durch Klageerhebung tritt die sog. Hemmung der Verjährung ein. Ein Verlust des Anspruchs wird mithin verhindert. Ergreifen betroffene Dieselfahrer/Innen keinerlei „verjährungshemmende“ Maßnahmen, so sind die Ansprüche nicht mehr durchsetzbar.

Das vorgenannte betrifft die sog. „Herstellerhaftung“ nach den deliktischen Anspruchsgrundlagen (insbesondere § 826 BGB). Haben Sie ein Fahrzeug erst vor kurzem (Zeitraum 1- 2 Jahre) gekauft, so kann ggf. überdies auch noch eine Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung greifen. Diese ist in der Regel deutlich einfacherer durchsetzbar.

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Wir fordern sodann die Unterlagen an, die wir für einen kostenlosen Erstcheck benötigen und teilen Ihnen kurzfristig unsere Einschätzung Ihrer persönlichen Erfolgsaussichten mit. 

Gerne unterstützen wir Sie aufgrund unser langjährigen Erfahrung im "Dieselabgasskandal" bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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