Verkehrsrecht: Verlust des Versicherungsschutzes durch Navi-Benutzung

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Wir alle kennen die Artikel aus der Zeitung, bei denen wir morgens beim Kaffee öfters schmunzeln müssen:

„Ein 74jähriger fährt ins Hamburger Hafenbecken, weil das Navi ihm angesagt hat, er solle hier rechts abbiegen.”

Aber hinter diesen Artikeln steckt auch eine gewisse Ernsthaftigkeit. Nicht nur das blinde Verlassen auf die Aussagen des Navigationsgeräts sind potentiell verkehrsgefährdend. Gleiches gilt für die Benutzung des Navigationsgerätes. Geht in Folge der Benutzung des Navigationsgerätes der Überblick über den Straßenverkehr verloren und kommt es dadurch zu einem Unfall, so ist das Verhalten des Unfallverursachers grob fahrlässig und kann ein versicherungsschutzgefährdendes Verhalten darstellen. 

Das Landgericht Potsdam entschied nun, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlen muss, wenn dieser durch die Bedienung seines Navigationsgeräts bzw. durch allzu intensive Bemühungen um die richtig Route - wie es im Urteil wörtlich heißt - einen Unfall verursacht. 

Vergleichbar seien solche Fälle mit der Einstellung des Radios oder dem Anzünden einer Zigarette. Wenn dies den Fahrer so sehr vom Straßenverkehr ablenkt, dass er jegliche Kontrolle verlieren kann, muss die Haftpflichtversicherung bei der Verursachung eines Unfalls nicht zahlen.

Frau Rechtsanwältin Hermann ist Fachanwältin für Verkehrsrecht. Auch Frau Rechtsanwältin Ludolf und Frau Rechtsanwältin Steppling zählen das Verkehrsrecht zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten. Sollte Sie also Fragen bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.


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