Verkehrsunfall bei Diabetes: Entzug der Fahrerlaubnis

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Eine Erkrankung an Diabetes kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Einen solchen Fall hat das Verwaltungsgericht München entschieden und die Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Diabetes-Kranken bestätigt.

Zunächst Strafverfahren: Glimpflicher Ausgang

Der spätere Kläger verursachte zunächst einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Er gab an, aufgrund seiner Diabetes-Erkrankung fahrunfähig gewesen zu sein. Im Unfallzeitpunkt hatte er nur noch einen Blutzucker-Spiegel von 27mg/dl. Die Staatsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c Strafgesetzbuch – StGB).

Nach dem Einspruch des Klägers kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Dort erklärte er, sein Diabetes sei keine Krankheit, der Unfall habe auch nicht mit seinem Diabetes zu tun gehabt. Das Amtsgericht bestätigte den Strafbefehl dennoch, angesichts der vorherigen Ausführungen des Klägers und seines niedrigen Blutzuckerspiegels. Der Fahrer wurde zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt.

Im Nachgang: Entzug der Fahrerlaubnis

Einige Monate nach dem Abschluss des strafrechtlichen Verfahrens erhielt der Fahrer Post vom Straßenverkehrsamt. Die Fahrerlaubnis-Behörde forderte den Fahrer auf, ein verkehrsmedizinisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle vorzulegen. Es sollte geklärt werden, ob der Kläger gesundheitlich noch in der Lage ist Kraftfahrzeuge zu führen und ob eine ausreichende Krankheits-Einsicht vorlag.

Das Gutachten ergab mehrfach vorliegende Unterzuckerungen (Hypoglykämien) und eine gestörte Wahrnehmung der Unterzuckerungen. Das Straßenverkehrsamt entzog daraufhin die Fahrerlaubnis. Das Verwaltungsgericht hat diese Entscheidung bestätigt.

Das begründete die Entscheidung auch mit den Äußerungen des Klägers im Strafverfahren. Es stehe fest, dass der Kläger seine Diabeteserkrankung und die Folgen, die diese für eine Teilnahme am Straßenverkehr haben kann unterschätzt (Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 15. Mai 2017, M 6 S 17.16).

Schon im Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Verfahren vorausdenken

Die Entscheidung zeigt, dass noch Monate nach einem Unfall und sogar Monate nach Beendigung der Angelegenheit vor dem Strafgericht das Straßenverkehrsamt mit einem Führerscheinentzug zuschlagen kann. Umso wichtiger ist es, sich von Anfang an kompetent anwaltlich vertreten zu lassen.

Der Kläger hätte den Fahrerlaubnis-Entzug eventuell verhindern können, wenn sich dieser in der strafrechtlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht weniger uneinsichtig gezeigt hätte und eine medizinische Begleitung unmittelbar nach dem Unfall angesichts des drohenden Fahrerlaubnis-Entzugs erfolgt wäre.

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Rechtsanwalt Guido C. Bischof

Fachanwalt für Medizinrecht


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