Verkehrsunfall: Für Vorschäden haftet der Geschädigte

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Wenn nach einem Verkehrsunfall Streit über die Höhe des entstandenen Schadens besteht, so können sich Vorschäden am Fahrzeug zulasten des Geschädigten auswirken.

So entschied das Amtsgericht Oberhausen mit Urteil vom 4.2.2015 – 31 C 2146/14, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nur dann für den Ausgleich des Schadens einzutreten hat, wenn hinreichend argumentiert werden kann, welcher Schaden konkret durch den jeweiligen Verkehrsunfall entstanden ist. Kann der Geschädigte gegenüber dem Gericht nicht deutlich machen – und ist dies auch nicht durch ein Sachverständigengutachten feststellbar – so hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Ersatz des Schadens.

Im oben genannten Fall hat sich das Amtsgericht Oberhausen mit einem Verkehrsunfall beschäftigt, bei dem am Fahrzeug des Geschädigten bereits von einem Verkehrsunfall, der einen Monat zurücklag, Schäden vorlagen, die nur teilweise repariert worden waren. Da der Anstoß der verunfallten Fahrzeugen wieder im gleichen Bereich wie beim Unfall zuvor geschah, konnte auch ein Gutachter nicht feststellen, welcher Schaden vom ersten, und welcher Schaden vom zweiten Verkehrsunfall herrührt. Deshalb konnte das Gericht nicht mit Sicherheit feststellen, ob überhaupt eine Vertiefung des Schadens vorliegt und die in diesem Fall beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden zu ersetzen hat. Aus den gleichen Gründen hat das Amtsgericht auch die Schätzung des Schadens abgelehnt.

Hierbei handelt es sich um eine Sonderkonstellation, die im Alltag aber durchaus auftreten kann. Die Reparatur eines Schadens nach einem Verkehrsunfall kann sich aufgrund langsamer Regulierung der gegnerischen Versicherung ein wenig hinziehen. Geschieht vor Reparatur des Fahrzeugs ein weiterer Verkehrsunfall, besteht eine besondere Darlegungspflicht, welcher Schaden aus welchem Unfall entstanden ist.

Gerade in solchen Konstellationen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Hermann in solchen Fällen kompetent zur Seite. Auch Frau Rechtsanwältin Ludolf und Frau Rechtsanwältin Steppling sind schwerpunktmäßig im Verkehrsunfallrecht tätig und können Sie ebenfalls Erfolg versprechend beraten. Wir würden uns freuen, Sie in einer solchen Situation als Mandant begrüßen zu dürfen.


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