Vermehrt fehlerhafte Prognosen des Autarkiegrades einer Photovoltaikanlage

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Immer mehr Menschen entscheiden sich in den letzten Jahren dazu, eine Photovoltaikanlage zu kaufen oder zu mieten. 

Vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über eine Photovoltaikanlage wird Ihnen als Käufer bzw. Mieter dann, meist einhergehend mit Hinweisen zur optimalen Finanzierung, ein Autarkiegrad in Aussicht gestellt, der bei über 80 % liegt. Diese Prognose des Autarkiegrades ist in vielen Fällen ausschlaggebend für die Entscheidung, eine Photovoltaikanlage zu kaufen oder zu mieten. Erst nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage können Sie als Kunde den realen Autarkiegrad der Anlage feststellen und diesen mit der Prognose abgleichen.

Hierbei zeigte sich allerdings jüngst in der Praxis, dass immer mehr Kunden eine Abweichung dieser beiden Werte feststellen. Die Photovoltaikanlagen erreichen, unabhängig davon, ob ein Speicher vorhanden ist oder nicht, den prognostizierten Autarkiegrad oftmals nicht.

Das ist für Sie als Käufer bzw. Mieter, aufgrund der vorherigen Erwartung den Autarkiegrad mit der Photovoltaikanlage zu erreichen und der darauf basierenden Kauf- bzw. Mietentscheidung, ärgerlich und wirtschaftlich nachteilig. Allerdings stehen Sie in einem solchen Fall nicht schutzlos dar.

Sie können sich gegenüber Ihrem Verkäufer bzw. Vermieter auf die Gewährleistungsrechte berufen und damit bewirken, dass Sie zumindest einen finanziellen Ausgleich für das Nichterreichen des Autarkiegrades erhalten.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Wochen vermehrt Käufer bzw. Mieter gegen die Solarfachfirmen vertreten und ihre Ansprüche erfolgreich geltend gemacht. Auch Sie beraten wir bei Fragen diesbezüglich gerne.



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