Vertrag mit der Julie GmbH Freizeittreffpunkt abgeschlossen? Das können Sie tun!

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Auf der Suche nach der großen Liebe geraten Singles immer wieder an die Julie GmbH Freizeittreffpunkt aus Dresden. Das Unternehmen schaltet oft Anzeigen in lokalen Tages- und Wochenzeitungen. In den Anzeigen werden meist mit blumigen Worten Personen beschrieben, die angeblich ebenfalls auf der Suche nach einem Partner sind. Ruft man die in der Anzeige angegebene Telefonnummer an, wird einem erläutert, dass zunächst ein Treffen mit einer Mitarbeiterin des Unternehmens stattfinden müsse. Häufig wird dabei auch angeboten, dass das Treffen beim Anrufenden zu Hause stattfinden könne.

Treffen endet meist mit Mitgliedschaft im Freizeitclub

Stimmt man einem derartigen Termin zu, wird einem nach einem oftmals langen Gespräch ein Vertrag vorgelegt. Auffällig dabei ist, dass in dem „Aufnahmevertrag für die Mitgliedschaft im Freizeitclub der Julie GmbH Freizeittreffpunkt“ an keiner Stelle die Rede davon ist, einen passenden Partner zu finden. Vielmehr wird man Mitglied in einem reinen Freizeitclub. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt meistens ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. Zudem ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen, die ca. 300,00 € beträgt. Die Jahresgebühr für die Mitgliedschaft im Freizeitclub der Julie GmbH Freizeittreffpunkt beträgt ca. 698,00 €. Schließlich wird vorgeschlagen, dass man zusätzlich die Teilnahme an der Freizeitkontaktbörse vereinbart. Auch hierfür werden noch einmal erhebliche Gebühren verlangt, sodass der Gesamtvertrag oft eine Summe von über 2.000,00 € umfasst.

Welche Möglichkeiten haben Sie, den Vertrag zu beenden?

Zweck der Vertragsgestaltung als Freizeitclub dürfte unter anderem sein, dass es sich nicht um einen sog. Partnervermittlungsvertrag handeln soll. Dieser könnte aufgrund der besonderen Vertrauensstellung zwischen den Parteien jederzeit – also ohne Einhaltung von Kündigungsfristen – gekündigt werden. Die Julie GmbH Freizeittreffpunkt geht dagegen von einem Dienstleistungsvertrag aus, bei dem dies nicht der Fall wäre.

Neben einer ordentlichen Kündigung zum Ende der vereinbarten Laufzeit, sollte auch insbesondere geprüft werden, ob Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Dieses kommt immer dann in Betracht, wenn der Vertrag mit der Julie GmbH bei Ihnen zu Hause erklärt wurde. Insbesondere wenn der Widerruf bereits kurz nach dem Vertragsschluss mit der Julie GmbH abgeschlossen wurde, ist zu prüfen, ob und wieviel der eventuell bereits bezahlten Beträge Sie zurückverlangen können. Schnelles Handeln kann daher von Vorteil sein. Zudem sollte geprüft werden, ob Sie den Vertrag möglicherweise anfechten können, bspw. wenn Sie sich arglistig getäuscht fühlen.

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Haben Sie ebenfalls einen Vertrag mit der Julie GmbH abgeschlossen und möchten diesen so schnell wie möglich beenden? Ich habe bereits zahlreiche Betroffene in ähnlichen Fällen beraten und erfolgreich vertreten. Gerne stehe ich Ihnen für eine Ersteinschätzung Ihres Falles zur Verfügung. 


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