Vertragsstrafe Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.: Forderung 10.000,00 €

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Uns wurde erneut eine aktuelle Vertragsstrafenanforderung des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. vom 27.0520120 nebst weiterer Korrespondenz zur Bearbeitung vorgelegt. Unsere Mandantschaft hatte hierzu im September 2020 eine vorgefertigte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. unterzeichnet, nach der sie es im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen hat in Verkaufsanzeigen für den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu werben, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots eindeutig hinzuweisen sowie im Internet derartige Verkaufsanzeigen zu schalten, ohne ein ggf. vorhandenen ausschließlich für Händler reservierten Verkaufsbereich zu verwenden.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hatte diese eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 € versprochen.

Unserer Partei wird nunmehr vorgeworfen gegen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung durch das Angebot von zwei Fahrzeugen verstoßen zu haben.

Der Ablauf bei der Geltendmachung einer Vertragsstrafe durch den Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. gestaltet sich in der Regel in der Art, dass nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und dem Feststellen von vermeintlichen Verstößen zunächst ein Aufforderungsschreiben zur Stellungnahme hinsichtlich dieser Verstöße versendet wird. In diesem Schreiben werden regelmäßig noch keinerlei Beträge geltend gemacht.

Wir weisen darauf hin, dass wir es spätestens an dieser Stelle für entscheidend halten, dass Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Angelegenheit betrauen. Wird auf dieses Schreiben ggf. falsch reagiert, oder etwaiger Vortrag geleistet, der in der Sache nicht geleistet werden muss, kann dies durchaus den weiteren Verfahrens- und/oder Prozessausgang negativ beeinflussen. Im Regelfall erfolgt sodann in einem zweiten Schreiben, welches innerhalb weniger Wochen auf das erste Anschreiben erfolgt die Geltendmachung einer Vertragsstrafe. Wir haben hier in der Kanzlei Vertragsstrafen des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. von 10.000,00 € bis 120.000,00 € bereits mehrfach verteidigt.

Wie ist mit einem solchen Vertragsstrafenschreiben umzugehen?

Zunächst gilt es hierbei stets die formellen Aspekte der Geltendmachung der Vertragsstrafe zu überprüfen. Ein etwaiger Ansatzpunkt kann hier stets das Zustandekommen des Unterlassungsvertrages sein. Wir haben in vielen Vertragsstrafenfällen, im speziellen durch andere Gegner, feststellen dürfen, dass Vertragsstrafen geltend gemacht werden, obwohl kein wirksamer Unterlassungsvertrag zwischen den Parteien besteht. Jedoch handelt es sich hierbei eher um die Ausnahme.

Entscheidender ist hierbei genau am Tatbestand des Unterlassungsvertrages zu arbeiten und zu überprüfen, ob in der vorliegenden Konstellation überhaupt eine Vertragsstrafe fällig ist. Wir arbeiten hier mit absoluter Akribie und Sorgfalt, indem wir Sie zu den genauen Umständen der der Vertragsstrafe zugrundeliegenden Aspekte befragen und dies sodann mit dem Tatbestand der Unterlassungserklärung abgleichen.

Selbst wenn wir hierbei zu dem Ergebnis kommen, dass eine Vertragsstrafe dem Grunde nach verwirkt ist, ist es in zahlreichen Fällen, unter anderem auch durch Heranziehung verschiedener Taktiken, möglich die geltend gemachten Beträge zumindest zu reduzieren, sodass ein gerichtliches Verfahren vermieden werden kann. Unsere höchste Priorität bei der außergerichtlichen Verteidigung besteht nämlich darin gerichtliche Verfahren erst gar nicht entstehen zu lassen. Häufig bietet sich in diesen Fällen durchaus ein Vergleichsabschluss mit der Gegenseite an, um unnötige Risiken und weitaus höhere Kosten zu vermeiden. Sollte dies nicht funktionieren, ziehen wir natürlich mit Ihnen auch vor die Gerichte, wenn wir hierzu eine Aussicht auf Erfolg sehen.

In der Tat ist es so, dass hierbei jeder Fall anders ist und von uns natürlich individuell beraten und betreut wird. Nur so, und hiervon sind wir überzeugt, können wir für Sie das günstigste Ergebnis erreichen.

Wir können wir Ihnen nun weiterhelfen?

Sollten Sie eine Vertragsstrafenaufforderung erhalten haben und/oder zur Stellungnahme nach abgegebener Unterlassungserklärung zu neuen Verstößen aufgefordert werden, senden Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen unverbindlich zu. Wir melden uns sodann umgehend bei Ihnen zurück. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir vertreten Sie und Ihre Interessen hierbei bundesweit. Im falle des Erhaltes einer Abmahnung macht es natürlich durchaus Sinn, dass Sie sich bereits zu diesem Zeitpunkt schon bei uns melden. Neben der Abwicklung des Abmahnverfahrens erhalten Sie natürlich von uns auch eine vollumfängliche Beratung, wie Sie die Geltendmachung einer Vertragsstrafe gegenüber Sie rechtssicher verhindern können. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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