Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverbands – was tun?

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Der IDO Interessenverband hat einen unserer Mandanten aufgefordert, eine Vertragsstrafe wegen angeblichen Verstoßes gegen eine zuvor abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung zu zahlen. Unserem Mandant wird vorgeworfen, in einem Online-Angebot bei Amazon nicht die Grundpreisangabe gemäß der Preisangabenverordnung gemacht zu haben. 

Wegen eines solchen Verstoßes war unser Mandant zuvor vom IDO Verband abgemahnt worden und hatte daraufhin selbständig eine Unterlassungserklärung abgegeben. In dieser hatte sich unser Mandant dazu verpflichtet, zukünftig bei Online-Angeboten den Grundpreis stets in korrektem und erforderlichem Maße anzugeben. 

Da nun erneut in einem Online-Angebot der Grundpreis nicht angegeben worden sei, müsse unser Mandant eine Vertragsstrafe zahlen. Diese wird von dem IDO Verband auf 3.000,00 € festgesetzt. Außerdem seien in dem Angebot unseres Mandanten weitere Wettbewerbsverletzungen entdeckt worden, dessen weitere Abmahnung sich der IDO Verband vorbehält.

Bei Erhalt einer Vertragsstrafenforderung ist es von entscheidender Bedeutung, nicht ungeprüft den geforderten Betrag zu überweisen. Vielmehr sollte einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragt werden, der die Angelegenheit umfassend prüft. Zunächst ist fraglich, ob der Unterlassungsvertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist. 

Ein Vertrag kommt grundsätzlich durch ein Angebot und eine Annahme zustande. Wie jeder andere Vertrag (z. B. Kaufvertrag, § 433 BGB) ist auch der Unterlassungsvertrag ein Vertrag, der Angebot und Annahme erfordert. 

In der Abmahnung kann ein Angebot zu sehen sein, dass der Abgemahnte durch Unterzeichnung der Unterlassungserklärung annimmt. Oftmals ist es aber so, dass der Abgemahnte gerade nicht das Angebot des Abmahners annimmt, sondern ein eigenes Angebot abgibt. 

Dann muss dieses Angebot vom Abmahner noch einmal separat angenommen werden, um einen wirksamen Unterlassungsvertrag zu bejahen. Einzelheiten prüft ein Rechtsanwalt. Sodann stellt sich die Frage, ob der gerügte Verstoß tatsächlich besteht. Außerdem muss geprüft werden, ob ein etwaiger Verstoß gegen die Unterlassungserklärung überhaupt vorliegt. Eine vorschnelle Zahlung der geforderten Summe kann ein Schuldeingeständnis darstellen und rechtliche Einwendungen unmöglich machen. 

Außerdem sind geforderte Beträge oftmals zu hoch, ein spezialisierter Rechtsanwalt kann unter Umständen auf eine Reduzierung der Vertragsstrafe hinwirken. Wir raten Personen, die eine Vertragsstrafenforderung des IDO Verbands oder eines anderen Wettbewerbsverbands erhalten haben, diese nicht ungeprüft zu zahlen. Beauftragen sie vielmehr einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, der die oben genannten Punkte sorgfältig überprüfen sollte.

Unsere Kanzlei ist Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und auf das Wettbewerbsrecht somit hoch spezialisiert. Wir vertreten Mandanten aus zahlreichen Branchen im gesamten Bundesgebiet. Unser Ziel ist immer die schnelle und möglichst kostengünstige Beilegung der Angelegenheit. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter.


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